Ein Blick auf die Versorgungsdaten zeigt: In Deutschland besteht kein genereller Ärztemangel. Tatsächlich gab es noch nie so viele Ärzte, die im ambulanten und stationären Bereich für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung standen. Vor allem in den bevorzugten städtischen Regionen und im Bereich der fachärztlichen Versorgung bestehen Überkapazitäten, die durch die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgungsbereiche noch einmal erhöht werden. Die teure und unnötige Überversorgung bindet dabei finanzielle Mittel der Krankenkassen und auch Ärzte, die für die allgemeine medizinische Versorgung in der Fläche ggf. nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Während die Anzahl der Fachärzte innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung von 2009 bis 2018 signifikant angestiegen ist, entwickelte sich der Anstieg der Hausärzte mit 1 Prozent vergleichsweise sehr gering. Dies belegen aktuelle Zahlen aus dem Bundesarztregister der KBV.
In ländlichen Gebieten können vereinzelt Versorgungsprobleme bestehen. Zwar hat sich seit Einführung der Bedarfsplanung auch in diesen Gebieten die Versorgung oft deutlich verbessert. Dennoch gibt es weiterhin Allokationsprobleme: Nach wie vor lassen sich Ärzte bevorzugt in städtischen Gebieten nieder und weniger gern in ländlichen Gegenden mit geringer Bevölkerungsdichte und schlechter Infrastruktur. Nach wie vor ist die fachärztliche Tätigkeit für viele Ärzte attraktiver als die hausärztliche und nach wie vor gibt es Regionen, in denen Ärzte fehlen und Regionen, in denen es viel zu viele Ärzte gibt. Dies ist jedoch ein grundsätzliches Problem und kein Ergebnis der Bedarfsplanung. Ganz im Gegenteil verhindern Bedarfsplanung und Zulassungsrecht erfolgreich, dass die Konzentration von Ärzten in den Städten und in den fachärztlichen Spezialdisziplinen überhand nimmt. Allerdings hängen Über- und Unterversorgung eng zusammen. Solange es Niederlassungsmöglichkeiten in attraktiven Gegenden gibt, besteht für die wenigsten Ärzte ein Anreiz, in den peripheren ländlichen Gebieten tätig zu werden. Solche Optionen bestehen auch deshalb, weil es selbst in massiv überversorgten Gebieten kaum möglich ist, einmal bestehende Arztsitze abzubauen.
Steuerung über Bedarfsplanung und Zulassungsrecht
In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfolgt die Steuerung des ärztlichen Angebotes in erster Linie über die Bedarfsplanung und das Zulassungsrecht. Beide wurden mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz - GSG) im Jahr 1992 eingeführt. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (G-BA) wurde damals die Aufgabe übertragen, mittels einer Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) die Verteilung von Ärzten bevölkerungsbezogen im Raum zu regeln.
In der BPL-RL werden vor allem die räumlichen Bezüge der Planung und die Zahl der Ärzte festgelegt, die für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Dies erfolgt über die Festlegung eines Verhältnisses von Einwohnern je Arzt (Verhältniszahlen). Aus dem Vergleich der Ist- und Sollzahlen berechnet sich der Versorgungsgrad. Ein Versorgungsgrad von 100 v.H. bedeutet, dass genau so viele Ärzte zugelassen sind, wie auch benötigt werden. Bei einem Versorgungsgrad von mehr als 110 v.H. ist Überversorgung anzunehmen. Ob eine Überversorgung besteht, wird vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgestellt. Ist dies der Fall ordnet der Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen an und der betreffende Planungsbereich wird für Neuzulassungen gesperrt. Ärzte, die in eigener Praxis ambulant tätig werden und GKV-Patienten behandeln möchten, können sich dann nur noch niederlassen, wenn sie die Praxis eines ausscheidenden Vertragsarztes übernehmen. Alternativ bestehen inzwischen verschiedene Möglichkeiten als angestellter Arzt in der ambulanten Versorgung tätig zu sein.
Mehr Arztsitze durch die Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2015 und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus dem Jahr 2019 hat der Gesetzgeber den G-BA beauftragt, die Verhältniszahlen und Kriterien der Bedarfsplanungsrichtlinie zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Änderungen wurden im Mai 2019 beschlossen und traten zum 1. August 2019 in Kraft. Grundlage dafür bildete ein wissenschaftliches Gutachten. Zu den wesentlichen Veränderungen zählen die Anpassung der Verhältniszahlen von Internisten, Nerven- und Kinderärzten sowie Psychotherapeuten und ein komplexer Morbiditätsfaktor, der auch regionale Unterschiede berücksichtigt.
Die Anpassungen werden zu einem signifikanten Anstieg der Arztsitze führen. In Summe werden rund 3.500 zusätzliche Sitze ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um ca. 1.500 Hausärzte, 800 Psychotherapeuten, 400 Kinderärzte, 480 Nervenärzte, 130 Augenärzte und 100 Rheumatologen.
Die neuen Niederlassungen für Ärzte und Psychotherapeuten im Bereich der ambulanten Versorgung werden auch weiterhin eine engmaschige und bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist es dem GKV-Spitzenverband gelungen, die Planung der Niederlassungen zielgenauer an der bundesweiten demografischen Entwicklung und der regionalen Morbiditätsstruktur zu orientieren.
Um die wohnortnahe Versorgung mit Allgemeinärzten und weiteren Fachärzten bedarfsgerecht zu sichern, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und (gesetzliche und private) Krankenkassen seit vielen Jahren die ambulante und stationäre Weiterbildung finanziell und strukturell.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde im Juli 2015 das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allgemeinmedizin in das SGB V aufgenommen und um zusätzliche Aspekte erweitert. Bundesweit werden jetzt 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich gefördert, 2.500 mehr als in den Jahren zuvor. Weitere 2.000 Stellen stehen erstmals für die Weiterbildung von Fachärzten anderer Fächer wie Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder Gynäkologie bereit.
Wie die Förderung der Weiterbildung konkret erfolgt, haben KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft – im Benehmen der Bundesärztekammer und in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung – in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung geregelt.
Finanzielle Förderung
Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung beträgt im ambulanten Bereich je Vollzeitstelle 4.800 Euro. Der Förderbetrag orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung. Im Bereich der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Gehaltszuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet liegt (250 Euro).
Die Förderbeträge werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kostenträgern jeweils hälftig getragen. Ausgezahlt werden sie als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterzubildenden an den Praxisinhaber, der den Arzt in Weiterbildung beschäftigt.
Geförderte Fachgruppen
Neben der Allgemeinmedizin (7.500 Stellen) werden weitere Fächer (2.000 Stellen) gefördert. Welche Fächer das sind, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. So haben sie die Möglichkeit, die Weiterbildung von Ärzten in den Fachgruppen zu unterstützen, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden.
Derzeit wird in allen KV-Bereichen die ambulante Weiterbildung von Augenärzten finanziell unterstützt. Fast überall gefördert werden zudem Gynäkologen, Dermatologen, HNO-Ärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner. Einige KVen stellen auch Förderstellen in Fächern wie Orthopädie, Neurologie oder Nervenheilkunde bereit, andere für Psychosomatik oder Psychiatrie und Psychotherapie.
Qualität und Effizienz der Weiterbildung durch Kompetenzzentren
Die Weiterbildung junger Mediziner zum Facharzt für Allgemeinmedizin erfolgt seit 2017 mithilfe von universitär angebundenen Kompetenzzentren auf KV-Bezirksebene, die sich mit zusätzlichen didaktischen Angeboten an Weiterzubildende und Weiterbilder richten.
Die Kompetenzzentren sind in der Regel federführend an einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin einer Universität angebunden. Die Nähe zu Lehre und Forschung soll die Weiterbildung sowohl für die Ausbilder als auch für den Nachwuchs attraktiver machen. Zugleich dürfte so ein leichter Übergang vom Studium in die Weiterbildung Allgemeinmedizin möglich sein. Zu den vereinbarten Weiterbildungsmaßnahmen gehören Train-the-Trainer-Fortbildungen für lehrende Ärzte sowie Begleitseminare und Mentoring-Programme.
Die Rahmenbedingungen der Förderung haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV im Benehmen der Bundesärztekammer und in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung in der Anlage IV zur Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung festgelegt, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Dort ist ebenfalls geregelt, dass die Gemeinsame Einrichtung die Anträge entgegen nimmt und die weitere Förderung der Kompetenzzentren begleitet.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung wurden mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes zum 1. Januar 1999 geschaffen. Das zunächst auf zwei Jahre befristete sogenannte „Initiativprogramm“ erhielt durch das Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 eine unbefristete Verlängerung. Die seit 1999 für den ambulanten und stationären Bereich getrennt bestehenden Vereinbarungen wurden 2010 vereint, die finanzielle Förderung deutlich erhöht und begleitende strukturelle Maßnahmen in Gestalt der Koordinierungsstellen geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde im Juli 2015 das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allgemeinmedizin als Paragraf 75a in das SGB V aufgenommen und um zusätzliche Aspekte erweitert. Die Anzahl der Förderstellen für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wurde auf 7.500 Förderstellen erhöht. Zusätzlich sind 2.000 Förderstellen für die Weiterbildung in weiteren Fachgebieten eingeführt worden.
Der GKV-Spitzenverband setzt sich für eine zukunftsorientierte verteilungsgerechte Versorgungsplanung ein. Diese muss neue Formen der Organisation ärztlicher Leistungen ermöglichen, die gesetzlich vorgesehenen Steuerungsmöglichkeiten nutzen und arztergänzende und arztersetzende Versorgungsmöglichkeiten entwickeln. Dabei sind die Kapazitäten stationärer Leistungsanbieter einzubeziehen und die Begrenztheit der Ressourcen zu berücksichtigen. Es müssen Anreize geschaffen werden, Unterversorgung zu vermeiden und die teure und unwirtschaftliche Überversorgung abzubauen. Nur dann kann die vertragsärztliche Versorgung wirkungsvoll und nachhaltig sichergestellt werden.
Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes im Einzelnen:
- Überversorgung abbauen/ Unterversorgung vermeiden (z. B. Niederlassungsverhalten über Preisanreize steuern)
- Nichtärztliche Leistungserbringer stärker einbeziehen (z. B. Telemedizin ausbauen)
- Flexible Angebotsstrukturen fördern (z. B. mobile Praxisangebote fördern)
- Zulassung und Versorgungsauftrag verknüpfen (z. B. Zulassung über Sonderbedarf nur bei klar definiertem Versorgungsauftrag)
- Primärärztliche Versorgung stärken (z. B. allgemeinmedizinische Weiterbildung stärken)
- Fachärztliche Versorgung neu strukturieren (z. B. befristete Versorgungsaufträge)
- Versorgungsstrukturen zukunftsfähig ausgestalten (z. B. sektorenübergreifende Versorgung fördern)
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) aus dem Jahr 2012 hatte dem G-BA eine Reihe an Aufgaben übertragen, die eine Neufassung der Bedarfsplanung-Richtlinie (BPL-RL) zum 1. Januar 2013 erforderlich machte. Das Ergebnis ist eine deutliche Differenzierung nach Arztgruppen. Je nach Bedarf finden verschiedene Raumgrößen Einsatz. Es wird zwischen einer hausärztlichen, einer allgemeinen fachärztlichen und einer spezialisierten fachärztlichen Versorgung unterschieden. Zusätzlich werden sogenannte „gesonderte Arztgruppen“ in die Planung aufgenommen (Pathologen, Transfusionsmediziner, Humangenetiker etc.). Sie waren bis dahin kein Bestandteil der Bedarfsplanung.
1. Hausärzte
Hausärzte werden wohnortnah und flächendeckend in kleinen Räumen auf der Basis sogenannter Mittelbereiche (insgesamt 879) geplant. Diese Definition geht zurück auf das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, welches Mittelbereiche für die Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen heranzieht.
Mit der Planung der Hausärzte auf Mittelbereichsebene wurde ein wichtiger Schritt zu einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung getan. Die Niederlassung von Hausärzte kann so stärker regional bzw. lokal gesteuert und Verteilungsungerechtigkeiten aufgrund der Attraktivität einzelner Standorte in einem Planungsbereich vermieden werden. Eine solche Planung der Hausärzte auf Mittelbereichsebene und die Anpassung der Verhältniszahl führen zu einer gewissen Ausweitung der Anzahl von Arztsitzen, die gewollt ist.
2. Allgemeine Fachärztliche Versorgung
Ärzte der Allgemeinen Fachärztlichen Versorgung werden, auf Grundlage von Landkreisen und kreisfreien Städten geplant, da hier eine weniger große räumliche Nähe zu den Versicherten/Patienten erforderlich ist als bei den Hausärzten. Die bisherige Kategorisierung in zehn verschiedene Kreistypen wurde jedoch auf fünf Typen reduziert. Gleichzeitig wurde der ländliche Raum hierbei aufgewertet, um die Versorgung dort zu verbessern.
3. Spezialisierte Fachärztliche Versorgung
Ärzte in der Spezialisierten Fachärztlichen Versorgung sind Fachärzte mit vielen Subspezialisierungen (z. B. Fachinternisten), Arztgruppen mit einer geringen absoluten Anzahl (Kinder- und Jugendpsychiater) oder einer hohen Planbarkeit der Eingriffe (Anästhesisten, Radiologen). Aufgrund dieser planerischen Kriterien wurden größere Raumordnungsregionen (insgesamt 96) herangezogen, die eine bedarfsgerechte Versorgung auch in diesen Bereichen sicherstellen sollen.
4. Gesonderte Fachärzte
Die Gesonderten Fachärzte sind häufig ohne Patientenkontakt tätig (Pathologen, Laborärzte). Auch ein sehr hoher Grad der Spezialisierung, der keine explizite wohnortnahe Vorhaltung erforderlich macht, da keine akuten Notfälle behandelt werden (Physikalische- und Rehamediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Transfusionsmediziner), ist ein Kriterium für diese Arztgruppe. Sie wurden bis Ende 2012 nicht in der Bedarfsplanung berücksichtigt.
Aufwertung von Land und Hausarzt
Insgesamt zielt die Reform der Bedarfsplanung im Jahr 2013 auf eine Aufwertung der ländlichen Räume im Gegensatz zu Ballungsgebieten, die bereits heute aufgrund ihrer hohen Standortattraktivität eine überdurchschnittliche Versorgung aufweisen. Besondere Aufwertung erfahren zudem die Hausärzte. Für sie wurden ca. 1.000 neue Zulassungsmöglichkeiten geschaffen, für die Psychotherapeuten ca. 1.350. Darüberhinaus wurde der bisherige Demographiefaktor modifiziert. Er wird nicht mehr nur bei einer überdurchschnittlichen Fallzahl zum Einsatz kommen. Vielmehr werden die Einflüsse demographiebedingter Morbiditätsveränderungen in allen Planungsbereichen berücksichtigt, so dass der zunehmende Leistungsbedarf der über 65-Jährigen auch durch eine zunehmende Anzahl niedergelassener Ärzte gedeckt wird. Für die Landesebene wurden Abweichungsmöglichkeiten geschaffen, die eine Anpassung der Bedarfsplanung an regionale Besonderheiten erlaubt.
Pressemitteilungen und Statements
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- Statement: Kurzfristige Entlastung, keine Lösung struktureller Probleme
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- Pressemitteilung: Einseitige Belastung der Beitragszahlenden stoppen!
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- gemeinsame Pressemitteilung: Krankenhausfinanzierung: Bundesländer zahlen zu wenig Investitionsmittel
- gemeinsame Pressemitteilung: 68 Millionen Euro Pauschalzuschlag für 136 Krankenhäuser im ländlichen Raum
- Pressemitteilung: Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen: Modellvorhaben gestartet
- Pressemitteilung: Finanzielle Atempause, aber keine nachhaltige Lösung
- gemeinsame Pressemitteilung: Neues Heilmittel: Nagelspangenbehandlung ab 1. Juli 2022
- Statement: Krankenhausstrukturen brauchen mehr Veränderung, nicht mehr Geld
- Statement: Ambulant Operieren statt unnötige Krankenhausaufenthalte
- Statement: GKV NOW: Moll und Kiefer diskutierten über die Zukunft der Pflege
- Statement: Reformbedarf im Arzneimittelbereich
- Pressemitteilung: Elektronische Krankmeldung: Mehr als eine Million Datensätze übermittelt
- Pressemitteilung: Physiotherapie und Ernährungstherapie weiter per Video möglich
- Erklärung des Verwaltungsrates: Impfpflicht kann Impfquote erhöhen
- Pressemitteilung: Unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden: Gutachten zeigt, dass viele Krankenhausleistungen auch ambulant möglich sind
- Pressemitteilung: Gesundheitliche Versorgung der Kriegsflüchtlinge - Gesetzliche Krankenversicherung leistet solidarische Hilfe
- Pressemitteilung: Dr. Susanne Wagenmann neue Verwaltungsratsvorsitzende - Dr. Volker Hansen als Verwaltungsratsvorsitzender ausgeschieden
- Pressemitteilung: Impfen ist das Gebot der Stunde
- Statement: GKV NOW: Pfeiffer und Lauterbach diskutieren die anstehenden Gesundheitsreformen
- Pressemitteilung: Mehr als 2.300 neue Hilfsmittel für GKV-Versicherte
- Statement: Kriegsflüchtlinge werden medizinisch versorgt
- Pressemitteilung: Erste Bilanz zu Digitalen Gesundheitsanwendungen zeigt: Gesetzliches Update notwendig
- Statement: Hohes Defizit in 2023 erwartet – Stabilisierung der Kassenfinanzen dringend notwendig
- Statement: Pflegeversicherung muss in ruhigeres Fahrwasser geführt werden
- Pressemitteilung: Gesetzliche Krankenversicherung: Rückenwind fürs eRezept
- Statement: Krankenhaus-Strukturprüfungen zeigen Nachholbedarf
- Statement: Impfen nützt, Impfen schützt!
- gemeinsame Pressemitteilung: Bezahlung mindestens in Tarifhöhe – Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft
- Statement: Qualität und Transparenz sind keine Schönwetterveranstaltungen
- Statement: Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert gefährlichen Blindflug
- Statement: Corona-Pandemie zeigt Krankenhaus-Reformbedarf
- Statement: Da geht noch was, da muss noch etwas gehen
- Statement: Pflegekräftemangel, das Geld und ein dritter Weg
- Pressemitteilung: Höhere Vergütung für Ergotherapie
- gemeinsame Pressemitteilung: Tätigkeitsbericht der Überwachungskommission und der Prüfungskommission zu Transplantationsprogrammen
- Pressemitteilung: Gemeinsam für eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung
- Erklärung des Verwaltungsrates: Impfen ist das Gebot der Stunde
- Statement: Die Impfpflicht, der Koalitionsvertrag und das finanzielle Risiko
- Pressemitteilung: Reformvorschläge der Ampelkoalition mit Licht und Schatten
- gemeinsame Pressemitteilung: Präventionsbericht 2021: Corona-Pandemie beeinträchtigt Gesundheitsförderung und Prävention
- Statement: Jedes dritte Präventionsangebot musste wegen der Corona-Pandemie abgebrochen werden
- Statement: Stabile Krankenkassenbeiträge auch über 2022 hinaus sichern
- Pressemitteilung: Strafverfolgung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen muss effektiver werden
- Statement: Digitalisierung des Gesundheitswesens: Zusammenarbeit statt Durchregieren ist gefragt
- Pressemitteilung: Pflegepersonalkosten nicht für ungerechtfertigte Doppelfinanzierungen missbrauchen
- Statement: Für stabile Krankenkassenbeiträge Bundestagsbeschluss notwendig
- Statement: Perspektiven für die GKV-Finanzierung
- Statement: Kiefer fordert von den Ampel-Koalitionären strukturelle Reformen: „Nicht zu handeln ist keine Option“
- Pressemitteilung: GKV-Schätzerkreis: Für 2022 fehlen sieben Milliarden Euro
- gemeinsame Pressemitteilung: Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2022 für Psychiatrie und Psychosomatik
- Statement: Mehr Hygiene-Fachkräfte an Krankenhäusern
- Statement: Über eine Milliarde Euro mehr für die ambulante Versorgung im Jahr 2022
- Pressemitteilung: Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor unsicheren Zeiten
- Pressemitteilung: Gute Pflege im Krankenhaus garantieren!
- Statement: Positionspapier zu patentgeschützten Arzneimitteln: Echte Innovationen fördern und die Versorgung stärken
- Statement: Neue Rahmenempfehlungen sichern die medizinische Vorsorge und Rehabilitation in der Corona-Pandemie
- Pressemitteilung: GKV-Versicherte werden zu 80 Prozent mehrkostenfrei mit Hilfsmitteln versorgt
- Pressemitteilung: Neues Hilfsmittelverzeichnis mit Online-Antragstellung
- gemeinsame Pressemitteilung: Auswertung bestätigt anhaltende Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Umfang von über 3 Milliarden Euro
- gemeinsame Pressemitteilung: 141 Kliniken im ländlichen Raum erhalten 2022 zusätzliche Förderung
- gemeinsame Pressemitteilung: Neues Vorsorgeangebot für Schwangere mit Rhesusfaktor negativ
- Statement: Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung: Pfeiffer setzt auf Zusage der Regierung
- Pressemitteilung: Für strukturelle Reformen, stabile Finanzen und klare Aufgabenverteilung – unsere Positionen für die 20. Legislaturperiode
- Erklärung des Verwaltungsrates: Regierung und Parlament müssen jetzt die Stabilität für 2022 sichern!
- Pressemitteilung: Corona-Pandemie verschärft den Reformdruck für die Krankenhausversorgung
- Statement: Nachhaltige Pflege-Finanzierung sieht anders aus
- Statement: BSG stellt klar: Keine Finanzierung von Bundesbehörden aus Beitragsgeldern
- Statement: Gesundheitsfonds braucht zuverlässige Finanzierung
- Statement: Kiefer warnt bei der Pflege-Vergütung vor furchtbarem Kuddelmuddel
- Statement: Mit Absichtserklärungen werden keine Beitragserhöhungen verhindert
- gemeinsame Pressemitteilung: Neue Leistungen zur systematischen Parodontitis- Behandlung einvernehmlich beschlossen
- Statement: Digitalisierung zum Wohl der Patienten und Beitragszahlenden ausbauen
- Pressemitteilung: DVPMG verfehlt Ziel der schnelleren Digitalisierung
- Erklärung des Verwaltungsrates: Die gesetzliche Krankenversicherung ist die größte Patientenberatung in Deutschland
- Statement: Krankenkassenrücklagen jetzt weniger als eine Monatsausgabe
- Pressemitteilung: Haushaltseckpunkte der Bundesregierung ignorieren den steigenden Finanzbedarf der Kranken- und Pflegeversicherung
- Pressemitteilung: GKV-Hilfsmittelverzeichnis erhält fast 4.000 neue Produkte - Mehr Anträge für digitale Pflegehilfsmittel erwünscht
- Statement: Sechster MDS-Pflegequalitätsbericht veröffentlicht
- Pressemitteilung: Rekordausgaben für Kliniken und Ärzte – 6,2 Mrd. Euro Minus für die GKV
- Statement: Pflegeheime: Die Höhe der Eigenanteile ist sozialpolitisch nicht mehr zu verantworten
- Pressemitteilung: Mehr Patientenschutz durch neue Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus – Corona-Ausnahmen bleiben möglich
- Pressemitteilung: 140 Kliniken auf dem Land erhalten 68 Millionen Euro zusätzliche Förderung durch die Krankenkassen
- Statement: Pflegefinanzierung: Bundesländer sollten rasch handeln
- Statement: Größte Prüfung für solidarisches Gesundheitswesen
- Statement: Gemeinsamer Impfstart Signal der Hoffnung
- Statement: Mehr Geld für Kinderkliniken auf dem Land
- Pressemitteilung: GKV-Positionen zur Krankenhausversorgung: Corona verstärkt den Reformdruck
- gemeinsame Pressemitteilung: Entgeltkatalog Zahnärzte: Einvernehmliche Einigung trotz schwieriger Rahmenbedingungen
- gemeinsame Pressemitteilung: Präventionsbericht 2020: Kranken- und Pflegekassen haben Engagement bei Prävention in Lebenswelten verstärkt
- Statement: Flächendeckende Notfallversorgung gesichert
- Statement: Mit der KAP auf dem richtigen Weg in ein zukunftsfähiges Pflegesystem
- gemeinsame Pressemitteilung: Krankenhausentgeltkatalog 2021 verabschiedet
- Statement: Schwierige Finanzsituation in 2021 durch hohe Mehrausgaben
- Statement: Mit dem Steuerzuschuss folgt der Minister einer notwendigen Realität
- Statement: Nicht kleinreden, nicht großreden, sondern nüchtern betrachten und sorgfältig entscheiden
- Statement: Chancen für bessere Patientenversorgung nutzen
- Statement: Pflegereform kalkulierbar und verlässlich finanzieren
- gemeinsame Pressemitteilung: Personalbemessungsinstrument beschreibt „Pflege der Zukunft“
- Statement: „Holla, ein Mann in meiner Situation hätte diese Position wahrscheinlich bekommen.“
- Pressemitteilung: Maßnahmen zur Einhaltung der Sozialgarantie sozial unausgewogen
- gemeinsame Pressemitteilung: Bundesweiter Wettbewerb Suchtprävention
- Pressemitteilung: Über 1 Mrd. Euro mehr für Ärzteschaft und Psychotherapeuten im Jahr 2021
- Statement: Erhöhung des Bundeszuschusses nicht ausreichend
- Statement: Höherer Bundeszuschuss im nächsten Jahr notwendig
- gemeinsame Pressemitteilung: Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus kommt
- Pressemitteilung: Weniger als die Hälfte der Klinischen Krebsregister am Jahresende voll arbeitsfähig
- gemeinsame Pressemitteilung: Zahnärztliche Videosprechstunden kommen in die Versorgung
- Pressemitteilung: Nur knapp die Hälfte der Klinischen Krebsregister am Jahresende voll arbeitsfähig
- Statement: Neuer Geschäftsführer in der Auslands-Abteilung des GKV-Spitzenverbandes
- Statement: Krankenkassen finanzieren zusätzliche Klinik-Pflegekräfte
- Statement: Digitaler Fortschritt und Datenschutz für eine bessere Versorgung
- Statement: Krankenkassen-Finanzen derzeit trotz Corona stabil
- Pressemitteilung: Jedes 5. Krankenhaus nutzt Förderprogramm der gesetzlichen Kassen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
- Statement: Fast 2.000 zusätzliche Stellen für Hygienefachpersonal geschaffen
- Statement: „Massentests für heimkehrende Urlauber muss der Staat finanzieren“
- Statement: Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus sollen bald wieder greifen
- Statement: „Vieles geht auch digital“
- Pressemitteilung: 80 Prozent der GKV-Versicherten werden mehrkostenfrei mit Hilfsmitteln versorgt
- Statement: Elektronische Patientenakte bringt Schub für die Digitalisierung
- Pressemitteilung: Pflegebedürftige erhalten unabhängige, neutrale und umfassende Pflegeberatung - Evaluation der Pflegeberatung liegt vor
- gemeinsame Pressemitteilung: 121 Landkrankenhäuser erhalten 2021 einen Zuschlag
- Statement: Teure Reformen drücken das Quartalsergebnis
- Statement: Preis für Corona-Tests wird zum 1. Juli angepasst
- gemeinsame Pressemitteilung: Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nicht aussetzen!
- Statement: Finanzdruck von zwei Seiten
- Pressemitteilung: Finanzielle Stabilität ist die Basis zuverlässiger Versorgung
- Statement: "Nicht jedes neue Medikament revolutioniert die Patientenversorgung."
- Statement: Strukturen und Regeln müssen sich den Patientenbedürfnissen anpassen
- Statement: Wir brauchen rasch Klarheit über den Bundeszuschuss für den Pflegebonus
- Statement: "Im Herbst machen wir einen Kassensturz"
- Statement: Corona-Massentests nur als Auftragsleistung
- gemeinsame Pressemitteilung: Unterstützung für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen: Ausgleichzahlungen für entgangene Einnahmen beschlossen
- gemeinsame Pressemitteilung: Neuer Kriterienkatalog für Hausgeburten
- gemeinsame Pressemitteilung: Selbstverwaltung handelt schnell – COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
- gemeinsame Pressemitteilung: Einheitliche digitale Infrastruktur für das Gesundheitswesen
- Statement: Pflege-Rettungsschirm stützt Pflegeeinrichtungen und stabilisiert die Pflege
- Pressemitteilung: Beitragsstundungen erst dann, wenn alle Hilfen genutzt sind
- gemeinsame Pressemitteilung: Per Videotelefonie umfassende Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen während der Corona-Epidemie
- Pressemitteilung: Was für die Behandlung der Corona-Patienten medizinisch notwendig ist, muss finanziert werden!
- Pressemitteilung: Was im Kampf gegen Corona medizinisch notwendig ist, wird finanziert
- gemeinsame Pressemitteilung: Fehlende Investitionsmittel bleiben extremes Problem
- gemeinsame Pressemitteilung: Pflegeselbstverwaltung stärkt Pflegebranche den Rücken - Umfangreiche Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Pflege beschlossen
- Statement: Die Pflegeversicherung verfügt über Rücklagen, um die Corona-bedingten Mehrkosten auszugleichen
- Statement: Unsere Aufgabe ist es jetzt, anderen den Rücken frei zu halten
- Statement: COVID-19: Pflege-TÜV wird bis Ende Mai ausgesetzt
- Statement: GKV steht Kliniken bei Coronavirus-bedingten Mehrausgaben zur Seite
- gemeinsame Pressemitteilung: COVID-19: Krankschreibung bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen
- Statement: GKV-Finanzen erstmals seit Jahren wieder im Minus
- gemeinsame Pressemitteilung: Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege – Möglichkeiten und Aussichten
- Statement: Patienten brauchen bedarfsgerechte Versorgungsangebote
- Pressemitteilung: Bessere Notfallversorgung in Sicht
- Statement: Krankenkassen sehen große Chancen für bessere Notfallversorgung
- Pressemitteilung: Gutachten zeigt: Lieferengpässe bei Arzneimitteln lassen sich nicht Rabattverträgen anlasten
- Statement: Systematische Versorgung statt Medikamentenverlosung notwendig!
- Statement: GKV-Bündnis für Gesundheit erweitert Programm zur kommunalen Alkoholprävention
- Statement: Wir brauchen einen Modernisierungsschub in den Arztpraxen
- Statement: Pflege verlässlich finanzieren
- Statement: Digitalisierung nicht nur für Weihnachtspakete
- Statement: Krankenkassen können Zusatzbeiträge weitestgehend stabil halten
- Pressemitteilung: Kommt jetzt die Novartis-Gesundheitslotterie?
- gemeinsame Pressemitteilung: Sprechende Medizin wird gestärkt – Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgeschlossen
- Statement: Hohe Ausgabendynamik trifft auf kostspielige Gesetze
- Statement: Antragsfrist für Gesundheitsförderung in Kommunen verlängert
- gemeinsame Pressemitteilung: Steigender Punktwert für Zahnersatz und Kronen
- gemeinsame Pressemitteilung: Zehn Jahre ambulantes HIV-Versorgungskonzept – eine Erfolgsstory
- Statement: Pharmaunternehmen muss Verantwortung übernehmen
- gemeinsame Pressemitteilung: Präventionsbericht 2019: Krankenkassen bauen lebens- und arbeitsweltbezogene Prävention weiter aus
- gemeinsame Pressemitteilung: Einigung auf höhere Preise für zahntechnische Leistungen um 3 Prozent ab 1. Januar 2020
- gemeinsame Pressemitteilung: Internationale Konferenz setzt auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Betrug und Korruption
- Statement: GKV-Förderprogramm für Forschungsvorhaben Gesundheitsförderung in Lebenswelten startet
- Statement: Pflegeheimbewohner bei Investitionskosten entlasten
- Statement: „Bei Digitalisierung ist der Datenschutz das höchste Gut“
- Statement: Keine Klardaten beim GKV-Spitzenverband
- gemeinsame Pressemitteilung: Krankenhausentgeltkatalog 2020 steht fest
- Statement: Schwierige Finanzsituation für 2020
- Pressemitteilung: Verwaltungsrat lehnt Beschneidung der Rechte der sozialen Selbstverwaltung ab
- gemeinsame Pressemitteilung: Wie sieht wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort aus?
- Statement: Ärzte müssen endlich mit der Zeit gehen
- gemeinsame Pressemitteilung: Neues Qualitäts- und Prüfsystem am Start: Die Qualität in den Pflegeheimen wird sich verbessern
- Pressemitteilung: Soziale Selbstverwaltung und Mitbestimmung für die Zukunft stärken
- Statement: Generalangriff auf Sozialpartnerschaft und Selbstverwaltung stoppen!
- Pressemitteilung: Patientensicherheit in der Psychiatrie gestärkt – Erstmals müssen Krankenhäuser Personalmindestvorgaben verbindlich einhalten
- Statement: Strukturwandel bei Krankenhäusern angehen
- Erklärung des Verwaltungsrates: Außerordentliche Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes
- Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft lässt Pflegepersonaluntergrenzen scheitern
- Pressemitteilung: Notfallversorgung aus Patientensicht konzipieren
- gemeinsame Pressemitteilung: Wachsender Bedeutung der Humangenetik Rechnung getragen/ Anreize für Videosprechstunde geschaffen
- gemeinsame Pressemitteilung: KZBV und GKV-SV stellen ersten gemeinsamen Evaluationsbericht vor
- Pressemitteilung: Bundesweite Hebammensuche geht online
- Statement: Länder wälzen politische Verantwortung ab
- Pressemitteilung: MDK-Reformgesetz schwächt die soziale Selbstverwaltung und wird teuer für Beitragszahler
- Pressemitteilung: Krankenkassen fördern kommunale Präventionsangebote für benachteiligte Menschen mit 46 Millionen Euro
- Statement: Zuschlag für über 100 Kliniken auf dem Land
- Pressemitteilung: 82 Prozent der GKV-Versicherten werden mehrkostenfrei mit Hilfsmitteln versorgt - erster Mehrkostenbericht liegt vor
- Pressemitteilung: Amtsantritt Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis
- Statement: Vier Jahre Nationale Präventionskonferenz - es gibt noch viel zu tun
- gemeinsame Pressemitteilung: Erster Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz veröffentlicht
- Pressemitteilung: Mehrkosten bei Hörhilfen – das muss nicht sein! Repräsentative Befragung GKV-Versicherter zeigt über 80-prozentige Zufriedenheit
- Pressemitteilung: Implantateregister-Errichtungsgesetz: GKV-Spitzenverband warnt vor Risiken für die Patientensicherheit
- Pressemitteilung: Erfolgsmodell: Seit 30 Jahren sichern Arzneimittel-Festbeträge bezahlbare und hochwertige Versorgung
- Statement: Erfolgreich, wenn ausreichend Fachkräfte gewonnen werden
- Pressemitteilung: Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie: 3.500 zusätzliche Sitze für Ärzte und Psychotherapeuten
- Statement: Europäische Regeln bringen Vorteile für Patienten
- Statement: Weil gute Versorgung alle etwas angeht
- Pressemitteilung: Krankenhausabrechnungen: Argumentationspapier der Krankenkassen benennt Probleme und zeigt Lösungen auf
- Pressemitteilung: Gesetzliche Krankenversicherung wehrt sich gegen Generalangriff auf Selbstverwaltung und Sozialpartnerschaft
- Statement: Sozialpartner wehren sich massiv gegen BMG-Pläne zur Abschaffung der Selbstverwaltung
- Statement: Versicherte und Arbeitgeber wehren sich gegen Ausbootung
- Statement: Diagnostische Bluttests auf Trisomien – Bundestag ist gefordert
- gemeinsame Pressemitteilung: Gesundheitsuntersuchung: Übergangsfrist sorgt für Klarheit
- gemeinsame Pressemitteilung: KZBV und GKV-SV einigen sich auf neue Leistungen für Kleinkinder
- Statement: Innovationen voranbringen – Förderdauer verlängern
- Statement: Keine Entmachtung der sozialen Selbstverwaltung!
- gemeinsame Pressemitteilung: Investitionsbedarf der Krankenhäuser: aktuelle Auswertung bestätigt Unterfinanzierung durch die Bundesländer
- Statement: Neues Pflegetransparenzsystem für Heime ab 1. November 2019
- Pressemitteilung: Gernot Kiefer wird stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes
- Erklärung des Verwaltungsrates: Selbstverwaltung stärken – Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert Dialog mit der Politik
- Pressemitteilung: Krankenkassen lassen neue telemedizinische Behandlung bei Patienten mit Herzschwäche prüfen
- gemeinsame Pressemitteilung: Bundesweites Projekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung wird weiter ausgebaut
- Pressemitteilung: Aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis bringt zahlreiche Verbesserungen für GKV-Versicherte
- Statement: Für zuverlässige und transparente Entscheidungen über den GKV-Leistungskatalog
- Pressemitteilung: Gesetzliche Krankenkassen stellen 40 Millionen Euro für Kommunen zur Gesundheitsförderung bereit
- Statement: Übernahme der gematik durch das BMG wird abgelehnt
- Statement: Umdenken bei der Finanzierung der Pflege notwendig
- gemeinsame Pressemitteilung: Apotheker und Krankenkassen vereinbaren Finanzierung für E-Health-Ausstattung
- Statement: GKV schlägt PKV im Leistungsvergleich
- Statement: Nach Feierabend bitte nicht krank werden – Sprechzeiten beim Arzt müssen flexibler werden
- Statement: Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Hilfsmittelversorgung
- gemeinsame Pressemitteilung: Präventionsbericht 2018: Krankenkassen erreichen so viele Menschen mit Gesundheitsförderung wie noch nie
- Pressemitteilung: Niedergelassene Ärzte: Jede vierte Einzelpraxis unter 25 Wochenstunden Sprechzeit
- gemeinsame Pressemitteilung: Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt um 13,7 Prozent
- Statement: Klinikabrechnungen: Tragfähige Lösung für Patienten und Beitragszahler
- Statement: Keine Einheitsvergütung für Heilmittelerbringer
- Statement: Jeder vierte Versicherte in Krankenkasse mit Beitragssenkung
- gemeinsame Pressemitteilung: Nur aktuelle Gesundheitskarten sind gültig!
- Statement: Fehlerhafte Klinikabrechnungen: Krankenkassen weisen Vorwürfe zurück – Dialogangebot bekräftigt
- Pressemitteilung: Wechsel im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes
- Statement: Bei Medizinprodukten Patientennutzen konsequent in den Vordergrund stellen
- Pressemitteilung: Hinweis- und Fallzahlen zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen nehmen zu – Tätigkeitsbericht veröffentlicht
- Statement: Sicherheit und Patientenwohl kommen bei Medizinprodukten zu kurz
- Statement: Probleme durch verkürzte Verjährungsfristen – Stackelberg signalisiert Dialogbereitschaft
- Statement: Gute und schlechte Pflege in Heimen muss erkennbar sein
- Statement: Gesetz verbessert Situation der Pflegekräfte - Querfinanzierung nicht nachvollziehbar
- Pressemitteilung: Aufbau der klinischen Krebsregister kommt gut voran – Nachholbedarf dennoch vorhanden
- Statement: Gesetzlicher Handlungsbedarf bei Arzneimittelrückrufen
- gemeinsame Pressemitteilung: Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2019
- Statement: Schätzerkreis bestätigt gute Finanzsituation
- Pressemitteilung: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bringt Verbesserungen – zentrale Punkte fehlen aber
- Statement: Bundeszuschuss könnte Beitragsanhebung abmildern
- Statement: Zuwanderung leistet Beitrag zu stabilen Finanzen
- Pressemitteilung: Neue Wohnformen für Pflegebedürftige – Positive Bilanz des Modellprogramms
- Pressemitteilung: Stabile Finanzen langfristig im Blick behalten
- Pressemitteilung: Neue Datenbasis ermöglicht die Festlegung von Personaluntergrenzen in vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen – Gutachten veröffentlicht
- Statement: Mehr Sprechstunden sind gut für die Patienten
- Statement: Beiträge in der GKV bleiben stabil
- gemeinsame Pressemitteilung: Nationale Präventionskonferenz will Gesundheitsangebote für Erwerbstätige und arbeitslose Menschen verstärken –Bundesrahmenempfehlungen fortgeschrieben
- gemeinsame Pressemitteilung: Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur der Krankenhäuser unterzeichnet
- Erklärung des Verwaltungsrates: Chancen der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung nutzen
- Erklärung des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat begrüßt die Aktivitäten der Regierung zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege
- Erklärung des Verwaltungsrates: Beiträge für Versorgungsbezüge
- Statement: Auch 2019 steigen die Arzthonorare
- Statement: Profite begrenzen – hochwertige Pflege fördern
- gemeinsame Pressemitteilung: Qualitätsvertrag – Neues Instrument zur Weiterentwicklung der Qualität im Krankenhaus
- Statement: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Richtung stimmt, Details nicht
- Pressemitteilung: 329 Millionen Euro flossen über Hygieneprogramm zusätzlich von Krankenkassen an Kliniken
- Pressemitteilung: Mehr Pflege am Krankenbett – 620 Krankenhäuser profitieren im zweiten Jahr von Fördergeldern der Krankenkassen
- Pressemitteilung: DKG verweigert Patientenschutz
- Statement: Finanzierung der Pflegeversicherung durch neuen Bundeszuschuss stärken
- Statement: GKV begrüßt besseren Terminservice für Patientinnen und Patienten
- Statement: Gute Initiative: Mindestsprechzeiten erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einführen und die Terminservicestellen ausbauen
- Statement: Bundessozialgericht bestätigt Mischpreise für Arzneimittel
- Statement: Pflege braucht mehr als Einzelaktionen
- gemeinsame Pressemitteilung: Neuer Rechtsrahmen für Vertragszahnärzte und Krankenkassen - Bundesmantelvertrag-Zahnärzte tritt in Kraft
- Pressemitteilung: Untergrenzen für Pflegepersonal: Wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit, aber alleine keine Lösung
- Pressemitteilung: Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt
- gemeinsame Pressemitteilung: Telematikinfrastruktur: Gemeinsame Selbstverwaltung schafft Klarheit für Rollout
- Statement: 13.000 neue Pflegekräfte sind ein guter erster Schritt
- Statement: Nicht reflexhaft den Pflegebeitragssatz erhöhen!
- Pressemitteilung: Die Pflegeversicherung boomt
- Statement: Aufhebung des strikten Fernbehandlungsverbotes notwendig
- Statement: Ausbau der Mindestsprechzeiten ist richtig
- Statement: Gesundheitswesen muss schneller auf digitalen Fortschritt reagieren
- Statement: Neues System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern wird Versorgung verbessern
- Statement: Den Pflegeberuf attraktiver machen
- Statement: Hohe Anforderungen an Qualität der Behandlungen
- Statement: Höherer Rentenbonus für pflegende Angehörige als Ziel
- gemeinsame Pressemitteilung: Investitionsbedarf der Krankenhäuser - aktuelle Auswertung bestätigt Unterfinanzierung durch die Bundesländer
- Statement: Mehr Sprechstunden sind nicht zuviel verlangt
- Statement: Verbesserung der Altenpflege ist eine Top-Aufgabe für die neue Bundesregierung
- gemeinsame Pressemitteilung: Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung besteht seit 25 Jahren – feste Größe auf Brüsseler Parkett
- Statement: Große Aufgaben für die GroKo
- Statement: Finanzsituation der Solidargemeinschaft insgesamt weiterhin gut
- Statement: Von Digitalisierung bis Pflege - der Koalitionsvertrag benennt die wichtigen Versorgungsthemen der kommenden Jahre
- Statement: Koalitionsergebnis zur Pflege auf einem guten Weg
- gemeinsame Pressemitteilung: Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege
- Pressemitteilung: EU will Bewertung von Arzneimitteln an sich ziehen
- Statement: Mehr Pflege am Krankenbett notwendig
Dokumente und Links
- FAQs zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung (PDF, 191 KB)
- G-BA-Informationen zur Bedarfsplanung
- Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2018): Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung
- FORSA-Umfrage zu den Praxisöffnungszeiten (2018)
- Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes (2013): Sicherstellung und Verbesserung der ambulanten Versorgung (PDF, 813 KB)
- IGES-Gutachten "Gute Praxis in der ambulanten Versorgung - Anregungen für Deutschland auf Basis internationaler Beispiele" (Juli 2014) (PDF, 7,3 MB)
- Prognos-Gutachten "Der Aufkauf von Arztpraxen als Instrument zum Abbau der regionalen Ungleichverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung" (30. Mai 2011)
- FORSA-Umfrage zu den Praxisöffnungszeiten (2010)