„Der Innovationsfonds hat in den ersten drei Jahren fast 300 Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung gefördert. Damit ist er ein zentraler Innovationsmotor für die gesetzliche Krankenversicherung geworden. Damit dieser Motor weiter im Sinne der Versicherten arbeiten kann, muss an einigen Stellschrauben gedreht werden", so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. "Als wichtige kurzfristige Maßnahme muss das bisher im Gesetz zum Jahresende 2019 geplante Ende des Innovationsfonds aufgehoben werden. Wir plädieren für eine Verlängerung um zunächst zwei Jahre. Die Zeit ist zu nutzen, um vorhandene Projekte gut zu Ende zu bringen und evaluieren zu können. Es hat sich aber auch gezeigt, dass z. B. die bisherige Höchstförderdauer für einzelne Projekte zu kurz ist. Deshalb sollte diese kurzfristig auf fünf Jahre verlängert werden.
Innovationen brauchen einen offenen Raum, um sich entfalten zu können, aber auch einen Rahmen, um tatsächlich einen Mehrwert zu bringen. Deshalb müssen die bestehenden Rahmenbedingungen überprüft und gleichzeitig sichergestellt werden, dass tatsächliche Innovationen am Ende der Förderdauer schnell in die Regelversorgung übergehen können. Denn eins muss am Anfang und am Ende eines jeden Projektes des Innovationsfonds stehen: Das Ziel, die Versorgung der 72 Millionen gesetzlich Versicherten zu verbessern.“