IGeL-Leistungen

Fast jedem Versicherten sind sie in der Arztpraxis schon angeboten werden - die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Da sie nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können, muss der Patient sie selbst zahlen. Daher werden sie häufig auch als "Selbstzahlerleistungen“ bezeichnet.

Bekannte Beispiele sind die Messung des Augeninnendrucks zur Vorsorge und Früherkennung eines Glaukoms, der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs.

IGeL sind Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dies können z. B. Atteste und Reiseimpfungen sein, die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören. Meist sind IGeL medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, deren Nutzen bisher nicht bewiesen werden konnte.

Grundsätzlich sollten Sie sich vom Arzt ausreichend informieren lassen, bevor sie einer IGeL zustimmen. Sie sollten fragen, warum der Arzt die IGeL für notwendig und eine entsprechende Kassenleistung für nicht ausreichend hält, welche Vor- und Nachteile die IGeL hat und wie gut diese nachgewiesen sind. Schließlich sollten Sie auch nach den Kosten fragen.

Die meisten IGeL – von ganz wenigen Spezialfällen z. B. eine Impfung vor einer Auslandsreise abgesehen – müssen nicht sofort in Anspruch genommen werden. In der Regel sollte also eine Bedenkzeit von mindestens 24 Stunden eingeräumt werden. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arzt bedrängen!

Bevor der Arzt die IGeL ausführt, müssen Sie einen schriftlichen Vertrag unterschreiben. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten, auch dem Schutz des Arztes. Ohne Vertrag sind Sie als Versicherter nicht verpflichtet, die IGeL anschließend zu bezahlen.

Jede Information kann hilfreich sein. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich nicht nur auf die Aussagen des Arztes verlassen, sondern weitere Informationsquellen heranziehen.

Wie bei jeder Kaufentscheidung sollten auch bei medizinischen Behandlungen zunächst Vor- und Nachteile abgewogen werden. Grundsätzlich kann jede medizinische Maßnahme nicht nur erwünschte, sondern auch unerwünschte Wirkungen haben, also schaden. Dazu benötigt man Informationen darüber, welche Art von Nutzen und Schaden es gibt, wie groß Nutzen und Schaden ausfallen und wie sicher die Belege dafür sind. Diese Informationen stellt der Medizinische Dienst Bund (MD) auf einer Website im IGeL-Monitor fortlaufend zusammen. Die Bewertungen des IGeL-Monitors stützen sich hauptsächlich auf klinische Studien an Patienten.

Dokumente und Links