Fast jedem Versicherten sind sie in der Arztpraxis schon angeboten werden - die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Da sie nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können, muss der Patient sie selbst zahlen. Daher werden sie häufig auch als "Selbstzahlerleistungen“ bezeichnet.
Bekannte Beispiele sind die Messung des Augeninnendrucks zur Vorsorge und Früherkennung eines Glaukoms, der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs.