Die stationäre Psychiatrie und Psychosomatik vollzieht derzeit einen umfassenden Wandlungsprozess in der Leistungsabbildung, Dokumentation und der Einführung einer leistungsgerechten Vergütung. Der Gesetzgeber hat im § 17d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) aus dem Jahr 2009 ein neues Vergütungssystem vorgesehen. Ziel ist es, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Erfolgreiche Wege, die bereits durch die Psychiatrie-Reform in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen wurden, sollen weiterverfolgt werden:
- Reduktion der vollstationären Versorgung zugunsten ambulanter gemeindepsychiatrisch-orientierter Versorgung
- mehr Behandlungstransparenz und Leitlinienorientierung
- eine Behandlung, die sich am Bedürfnis der Patienten ausrichtet und nicht am Interesse der einzelnen Institutionen.
Die enormen Ausgabensteigerungen im GKV-System der letzten Jahre fordern, die eingesetzten Ressourcen effizient, sparsam und zielgerichtet zu verwenden.
Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung) haben den Auftrag, das System auf Basis der Arbeiten des DRG-Institutes (InEK) zu entwickeln und zu vereinbaren.