Im Gesundheitswesen gibt es verschiedene Gesellschaften und Gremien, die das Know-how und die Interessen der jeweiligen Selbstverwaltungspartner bündeln. Sie sind die zentralen Ansprechpartner für spezifische Themen und unterstützen die Selbstverwaltung bei ihren gesetzlichen Aufgaben.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist seit dem Jahr 2004 das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern. Als untergesetzlicher Normgeber bestimmt er in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt er den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens. Neben den Trägerorganisationen sind seit 2008 auch nicht stimmberechtigte Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt.
- Auf der Grundlage der §§ 291a und b SGB V entstand 2005 die gematik. Seit Mai 2019 hält das Bundesministerium für Gesundheit 51 Prozent der Geschäftsanteile der gematik, die weiteren 49 Prozent verteilen sich auf die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens. Der GKV-Spitzenverband mit 22,05 Prozent der Anteile finanziert die Arbeit der gematik zu 93 Prozent mit einem Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Jahr je Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 316 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Die gematik schafft die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige und digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die zentrale Plattform im deutschen Gesundheitswesen – die Telematikinfrastruktur (TI).
- Auf der Grundlage des § 87 SGB V entstand 2006 das Institut des Bewertungsausschusses (InBA GbR). Gesellschafter sind der GKV-SV und die KBV. Das Institut soll den Bewertungsausschuss bei der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung unterstützen.
- Auf der Grundlage des § 17 KHG entstand 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH). Gesellschafter sind der GKV-SV, der PKV-Verband und die DKG.
- Auf der Grundlage des § 139a SGB V entstand 2004 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dem Stiftungsrat gehören der GKV-SV, die KBV, die KZBV und die DKG an. Als unabhängiges wissenschaftliches Institut untersucht das IQWiG den Nutzen und den Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patienten. Es erstellt fachlich unabhängige, evidenzbasierte Gutachten beispielsweise zu Arzneimitteln oder auch Verfahren der Diagnose und Früherkennung.
- Auf der Grundlage des § 137a SGB V entstand 2015 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG). Der Stiftungsrat besteht aus Vertretern der DKG, der KBV, der KZBV, des GKV-SV.