Ambulante Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist (Psychotherapeutengesetz § 1 Abs. 3). Nicht dazu gehören die Behandlung von Befindlichkeitsstörungen, allgemeiner Lebenskrisen, Beziehungsproblemen sowie Coaching.
In der Pychotherapie-Vereinbarung sind die Anwendung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der analytischen Psychotherapie und der Verhaltenstherapie sowie die in den Psychotherapie-Richtlinien genannten psychotherapeutischen Maßnahmen im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung geregelt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni 2016 Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Dadurch werden neue Elemente in die Versorgung eingeführt, beispielsweise die psychotherapeutische Sprechstunde, die psychotherapeutische Akutbehandlung oder Maßnahmen zur Vermeidung von Rückfällen (Rezidivprophylaxe). Weitere Änderungen betreffen die Förderung der Gruppentherapie, die Bewilligung beziehungsweise Anzeige von Leistungen gegenüber den Krankenkassen und die Qualifikation von Gutachtern.