Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3 SGB XI)

Ein Pflegebedürftiger wird von einer Pflegerin gestützt.

Die Pflegeversicherung hat sich als eine wichtige Säule der Sozialversicherung bei der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit bewährt. Derzeit erhalten rund 4,96 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Um eine pflegerische Versorgung auf hohem Niveau auch in Zukunft sicherzustellen, bedarf es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und -konzepte. Besondere Herausforderungen ergeben sich u. a aus den zu erwartenden demographischen Entwicklungen (z. B. die Zunahme älterer pflegebedürftiger Personen, insbesondere mit kognitiven Einschränkungen oder Mehrfacherkrankungen und die Arbeitsmarktsituation in der Pflege) oder der Umsetzung neuer Möglichkeiten der Versorgung im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Für die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wurde das Förderprogramm nach § 8 Abs. 3 SGB XI beim GKV-Spitzenverband eingerichtet.

Was wird gefördert?

Für die Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung stehen jährlich bis zu 5 Mio. Euro aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung. Ziel einer Förderung ist es, Versorgungsmodelle, -konzepte, und -strukturen für pflegebedürftige Personen weiterzuentwickeln, zukunftsweisende Versorgungsansätze zu unterstützen sowie vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. In diesem Zusammenhang können auch Projekte im Bereich der Versorgungsforschung gefördert werden, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung der bestehenden pflegerischen Versorgung ausgerichtet sind und ein hohes Verwertungspotenzial für die Versorgungspraxis erkennen lassen. Neben der Versorgungsqualität und der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer kann ebenso eine gesundheitsökonomische Betrachtung Gegenstand der Untersuchung sein. Im Rahmen des Modellprogramms kann von einzelnen Regelungen des SGB XI abgewichen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Die Zielgruppen der im Rahmen des Modellprogramms geförderten Projekte sind von Pflegebedürftigkeit bedrohte oder bereits pflegebedürftige Menschen im Sinne des SGB XI oder deren informell und/oder formell Pflegende. Es können nur Vorhaben gefördert werden, die der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung dienen, innovative Ansätze verfolgen und wissenschaftlichen Standards entsprechen. Darüber hinaus dürfen die Projekte weder begonnen oder in gleicher Weise bereits durchgeführt worden sein. Die maximale Förderdauer von Projekten beträgt fünf Jahre.

Nicht förderfähig sind in der Regel Projekte, die in der Hauptsache eigene Produktentwicklungen oder Weiterentwicklungen bereits bestehender Produkte, Nachweise positiver Versorgungseffekte für das Antragsverfahren einer Digitalen Pflegeanwendung (DiPA) oder sonstige Marktzugangsstudien zum Gegenstand haben.

Ausführliche Erläuterungen zu der Förderung von Projekten im Rahmen des Modellprogramms finden Sie in unseren Fördergrundsätzen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Förderanfragen können laufend gestellt werden. Das Antragsverfahren wird in zweistufiger Form durchgeführt. Bei Interesse an einer Förderung richten Sie Ihre Anfrage bitte zunächst in Form einer Projektskizze (max. 5 Seiten plus Literaturverweise) per E-Mail an mp-pflegeversicherung@gkv-spitzenverband.de. Hinweise zur Projektskizze finden Sie in unserem Leitfaden. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen erhalten Sie entweder eine schriftliche Ablehnung oder bei positiver Begutachtung die Aufforderung zur Antragstellung. Diese Aufforderung stellt keine Vorentscheidung im Sinne einer Bewilligung dar. Erst im Rahmen der formellen Antragstellung bitten wir Sie um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen (ausführliche Projektbeschreibung (max. 20 Seiten), Meilensteinplanung, Kosten- und Finanzierungsplan). Die dafür benötigten Formblätter stellen wir Ihnen mit der Aufforderung zur Antragstellung zur Verfügung.

Dokumente und Links