Bundesmantelvertrag-Zahnärzte
Die allgemeinen Grundsätze der vertragszahnärztlichen Versorgung vereinbart der GKV-Spitzenverband mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z).
Richtlinien des G-BA
Als einer der Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss ist der GKV-Spitzenverband für die Weiterentwicklung der Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz sowie der kieferorthopädischen Behandlung nach § 92 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zuständig.
Sonstige Vereinbarungen
Hier finden Sie weitere Vereinbarungen, Richtlinien und Verträge rund um die zahnmedizinische Versorgung.
Gruppenprophylaxe
Hier finden Sie die Rahmenempfehlung und das Weiterentwicklungskonzept zur Gruppenprophylaxe sowie zur epidemiologischen Begleituntersuchung.
Zahntechniker
Nach § 88 Abs. 1 SGB V vereinbart der GKV-Spitzenverband mit dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) ein bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL). Im bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL) sind alle zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bei den Versicherten erbracht werden können, aufgeführt.