Zahnärztliche Versorgung

Das Bild zeigt eine Patientin und eine Zahnärztin bei der Behandlung.

Bundesmantelvertrag-Zahnärzte

Die allgemeinen Grundsätze der vertragszahnärztlichen Versorgung vereinbart der GKV-Spitzenverband mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z).

Arzt mit Patientin im Gespräch

Richtlinien des G-BA

Als einer der Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss ist der GKV-Spitzenverband für die Weiterentwicklung der Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz sowie der kieferorthopädischen Behandlung nach § 92 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zuständig.

Eine Hand mit Stift und bedrucktem Papier sowie eine Tastatur.

Sonstige Vereinbarungen

Hier finden Sie weitere Vereinbarungen, Richtlinien und Verträge rund um die zahnmedizinische Versorgung.

Ein Mädchen sitzt in der Badewanne und putzt mit einer Zahnbürste einer Gummiente die Zähne.

Gruppenprophylaxe

Hier finden Sie die Rahmenempfehlung und das Weiterentwicklungskonzept zur Gruppenprophylaxe sowie zur epidemiologischen Begleituntersuchung.

Ein Zahntechniker bearbeitet im Labor ein Gebiss.

Zahntechniker

Nach § 88 Abs. 1 SGB V vereinbart der GKV-Spitzenverband mit dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) ein bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL). Im bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL) sind alle zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bei den Versicherten erbracht werden können, aufgeführt.