Nach § 17d KHG ist für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen seit dem 01.01.2018 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem (Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – PEPP) für alle Krankenhäuser verbindlich anzuwenden.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die mittlerweile elfte Version des PEPP-Kataloges veröffentlicht. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2021 erfolgte in diesem Jahr wie auch im Vorjahr erneut keine reguläre Weiterentwicklung. Mit Ausnahme der Neuberechnung der Ergänzenden Tagesentgelte und der bewerteten Zusatzentgelte mit den aktuellen Kostendaten erfolgte eine Übernahme der Kostenwerte der einzelnen PEPP aus 2019. Im Ergebnis entspricht der PEPP-Katalog 2023 in seiner Struktur der Vorjahresversion. Bei der Normierung erfolgte eine einheitliche und geringfügige Aufwertung der Relativgewichte bei den PEPP um ca. 0,24 %.
Die Bezugsgröße 2023 beträgt 277,24 Euro (2022: 277,92 Euro/- 0,24 %).