Koordinierung (DSO)

DSO-Budget 2024

GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Bundesärztekammer (BÄK) beauftragen im Einvernehmen mit dem PKV-Verband die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit der Koordination der Organspende. Das Gesamtbudget der DSO besteht aus den Komponenten:

  1. Organisationspauschale (Finanzierung der DSO sowie der Regionalgliederungen)
  2. Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser (Finanzierung der Organentnahme)
  3. Flugpauschale (Finanzierung der Kosten für den Organtransport per Flugzeug)
  4. Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten
  5. Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin
  6. Transplantationsregister
  7. Neurochirurgische und neurologische konsiliarärztliche Rufbereitschaftsdienste

Für die Berechnung der Pauschalen werden für 2024 3.040 transplantierte Organe unterstellt. Aus der Vereinbarung ergeben sich für das Jahr 2024 die folgenden Zahlbeträge:

  • 37.299,00 Euro je transplantiertes Organ, für das kein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde
  • 50.781,00 Euro je transplantiertes Organ, für das ein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde

Organisationspauschale

Für das Jahr 2024 beträgt die Organisationspauschale für die Bereitstellung eines postmortal gespendeten Organs zur Transplantation 15.623,00 Euro je transplantiertes Organ.

Pauschale Aufwandserstattung Entnahmekrankenhäuser

Seit 2011 werden die Kosten der Organentnahme durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kalkuliert. Für das Jahr 2024 beträgt diese Pauschale 8.223,00 Euro je transplantiertes Organ.

Durch die mit dem 2. TPG-Änderungsgesetz erfolgten Änderungen steigt die Vergütung der Organentnahme deutlich an. Zusätzlich zu den bisherigen Vergütungskomponenten sind nunmehr die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls im Rahmen des TPG zu vergüten.

Flugpauschale

Die Erstattung der Flugtransportkosten für extrarenale Organe (Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm) erfolgt 2024 mit einer Pauschale von 13.482,00 Euro je transplantiertes Organ, für das ein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde; hierfür werden für 2024 844 Flüge unterstellt.

Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten

Den Krankenkassen wurde mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes (TPG) die Finanzierung der Transplantationsbeauftragten übertragen. Jedes Entnahmekrankenhaus ist verpflichtet, einen Transplantationsbeauftragten zu benennen. Mit dem 2. TPG-Änderungsgesetz wurde die Finanzierung der Transplantationsbeauftragten erheblich verbessert. Entnahmekrankenhäusern werden die durch die Freistellung entstandenen Kosten erstattet. Für das Jahr 2024 wird zur Finanzierung ein Gesamtbetrag in Höhe von 42 Mio. Euro bereitgestellt. Hieraus ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 12.378,00 Euro je transplantiertes Organ.

Die Verteilung der Finanzmittel auf die Entnahmekrankenhäuser wird in einer separaten Vereinbarung geregelt. In dieser Vereinbarung werden auch die Berichtspflichten der Transplantationsbeauftragten festgeschrieben.

Finanzierungspauschale für den Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin

Zur Führung der laufenden Geschäfte der Überwachungskommission, der Prüfungskommission sowie der gemeinsam betriebenen Vertrauensstelle haben GKV-Spitzenverband, DKG und BÄK die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin eingerichtet. Die Finanzierungspauschale beträgt im Jahr 2024 423,00 Euro je transplantiertes Organ.

Finanzierung des Transplantationsregisters

Mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen Transplantationsregistergesetz (TxRegG) wurden der GKV-Spitzenverband, die DKG und die BÄK mit dem Aufbau eines Transplantationsregisters beauftragt. Mit dem Betrieb der Transplantationsstelle und der Vertrauensstelle werden zwei von den TPG-Auftraggebern unabhängige Institutionen beauftragt. Die Finanzierung des Transplantationsregisters wird über die DSO-Pauschale abgewickelt. Dadurch erfolgt die Finanzierung quasi als Transplantationsleistung und bezieht auch die privat Versicherten ein. Im Jahr 2024 beträgt die Finanzierungspauschale für das Transplantationsregister 356,00 Euro je transplantiertes Organ.

Finanzierung des Neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

Zur Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser bei der Feststellung des Hirntodes organisiert die DSO einen neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst (NeuroKoRD). Der Start des Dienstes erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen. Für das Budget 2024 wird zur Finanzierung des NeuroKoRD ein Gesamtbetrag von 900.000 Euro bereitgestellt. Die Finanzierungspauschale 2024 beträgt 296,00 Euro je transplantiertes Organ.

Einsatz des Organ Care Systems™ (OCS™)

Die Vereinbarung über die kontrollierte Einführung des Organ Care Systems für Herzen vom 11.10.2011 wurde durch die Firma TransMedics 2020 gegenüber der DSO gekündigt. Eine Finanzierung des Einsatzes des OCS™ Herz auf der Grundlage des Vertrags zur Finanzierung des OCS™-Programms ist nicht mehr möglich.

Dokumente und Links