Bestandteil und Grundlage der Verhandlungen mit Krankenhäusern, die nach DRGs abrechnen, ist die jährliche Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB). Unter den aktuellen Formular- und Katalogänderungen wurde insbesondere die Ergänzung der DRG mit abgesenkten Bewertungsrelationen berücksichtigt.
Die AEB finden sich in den Anlagen zum Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit folgenden Formularen:
- E1: Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus
- E2: Aufstellung der Zusatzentgelte für das Krankenhaus
- E3: Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte
- E3.1: Aufstellung der fallbezogenen Entgelte
- E3.2: Aufstellung der Zusatzentgelte
- E3.3: Aufstellung der tagesbezogenen Entgelte
- B1: Erlösbudget und Basisfallwert nach § 4 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2005
Da das ursprüngliche gesetzliche Formular E1 für die Berechnung eines krankenhausindividuellen Preises nicht geeignet war, hat der AOK-Bundesverband ein erweitertes E1plus-Formular entwickelt.
Zur Abbildung des Erlösvolumens für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie für Leistungen im Rahmen der tagesstationären Behandlung empfehlen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Verwendung einer angepassten Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (Empfehlungsvereinbarung AEB-Erweiterung).