Datentransparenz bei Gesundheitsdaten

Zukünftig sollen Gesundheitsdaten für die Forschung besser verfügbar sein. Dazu werden die den gesetzlichen Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten mit Informationen zur Behandlung und zu den Diagnosen in einem Forschungsdatenzentrum (FDZ Gesundheit) bereitgestellt.

Nach langer Entwicklungsphase hat das FDZ Gesundheit am 9. Oktober 2025 sein Antragsportal geöffnet. Alle natürlichen oder juristischen Personen der Europäischen Union sind berechtigt, die Daten zu Nutzen, jedoch nur für bestimmte, am Gemeinwohl orientierte Zwecke. Das Ziel ist, auf Basis von Datenanalysen und der dabei gewonnenen Erkenntnisse die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Aufgrund der großen Datenmengen können dabei bspw. auch neuere Methoden wie maschinelles Lernen zum Einsatz kommen. In einem öffentlichen Antragsregister des FDZ Gesundheit werden Informationen zu den Antragsstellenden, dem Forschungsvorhaben und deren Ergebnissen zu den gestellten Anträgen gemäß § 303d SGB V veröffentlicht.

Das FDZ Gesundheit stellt sicher, dass die Versicherten und die Leistungserbringenden nicht identifiziert werden können. Zur Stärkung des Schutzes der Versichertendaten wird zusätzlich eine Vertrauensstelle einbezogen und die Versichertendaten werden bereits in der Krankenkasse pseudonymisiert. Es werden keine Krankenversichertennummern, Namen oder Anschriften der Versicherten von der Krankenkasse weitergeleitet. Die Funktion der Vertrauensstelle wird vom Robert Koch-Institut wahrgenommen.

Das gesamte Verfahren, einschließlich Aufbau und Betrieb von Forschungsdatenzentrum und Vertrauensstelle, wird fast vollständig durch Beitragsmittel der gesetzlich Versicherten finanziert.

GKV-Spitzenverband als Datensammelstelle

Um die Daten bereitstellen zu können, nimmt der GKV-Spitzenverband gemäß § 303b SGB V die Aufgabe der Datensammelstelle wahr. Dazu werden die Abrechnungsdaten von den gesetzlichen Krankenkassen gesammelt und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz geprüft. Im Anschluss erfolgt die Weiterleitung der Daten an das FDZ Gesundheit, welches beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist.

Bisher wurden einmal jährlich die vollständigen Abrechnungsdaten der ambulanten und stationären Versorgung sowie Arzneimittelabrechnungen übermittelt. Diese Daten liegen seit dem Berichtsjahr 2019 im FDZ Gesundheit vor. Zusätzlich stehen die Daten des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs der Berichtsjahre 2008 bis 2018 im FDZ Gesundheit zur Verfügung.

Erweiterung des Datensatzes geplant

Nach neuen gesetzlichen Anforderungen werden die Abrechnungsdaten der Krankenkassen zukünftig quartalsweise bereitgestellt. Dabei werden die Daten jeweils zehn Wochen nach Quartalsende an den GKV-Spitzenverband übermittelt und nach einer vierwöchigen Prüfungsphase weitergeleitet. Somit sind die Versorgungsdaten eines Quartals bereits vier Monate später im FDZ Gesundheit vorhanden. Außerdem werden der Datenkranz stark erweitert und zukünftig auch die Abrechnungsdaten von Heilmittel-, Hilfsmittel- und DiGA-Verordnungen, Hebammenleistungen, Krankentransporten, der häuslichen Krankenpflege, ambulanten Krankenhausleistungen, Arbeitsunfähigkeits- und Pflegedaten übermittelt. Diese Daten werden erstmals im April 2026 für das FDZ Gesundheit und damit auch für die Antragstellenden bereitgestellt.

Auch Daten der elektronischen Patientenakte von Versicherten sollen zukünftig an das FDZ Gesundheit weitergeleitet werden können, wenn Versicherte dem nicht widersprechen.

Dokumente und Links