Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der ambulanten Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Alle Pflegedienste wurden in der Folge erstmals nach einer einheitlichen Systematik geprüft und die Transparenzberichte als sogenannte Pflegenoten veröffentlicht. Tatsächlich haben die Pflegenoten ihr Transparenzversprechen nicht halten können. Deshalb wurde es notwendig, das System der Pflegenoten durch ein neues Bewertungssystem zu ersetzen.
Im Jahr 2015 wurde die gesetzliche Grundlage für die Qualitätsprüfungen neu gefasst und die Vertragspartner nach § 113 SGB XI aufgefordert, ein Qualitätssystem als Ersatz für die in die Kritik geratenen Pflegenoten zu entwickeln. Die Qualitätsprüfung und die Veröffentlichung der Qualität in der ambulanten Pflege werden derzeit überarbeitet. Dazu haben Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück und Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege geeignete Kriterien und Darstellungsformen definiert und ihren Abschlussbericht inzwischen vorgelegt. Die Ergebnisse werden in einem Pilotversuch durch das IGES Institut von Oktober bis Dezember 2019 getestet. Im Fokus der Pilotierung steht vor allem die Untersuchung der Praktikabilität und Zuverlässigkeit des Verfahrens. Erste Ergebnisse sollen im Januar 2020 vorliegen. Danach wird der Qualitätsausschuss Pflege die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege weiterentwickeln.
Transparenzvereinbarung gilt weiter
Bis zur Einführung eines neues Qualitätssystems für die Pflegedienste werden diese weiter nach dem Bewertungssystem mit Noten geprüft. Die Grundlage für diese Bewertung bildet die jährliche MDK-Qualitätsprüfung eines ambulanten Pflegedienstes. Auf dieser Basis erstellen die Pflegekassen für jeden Pflegedienst einen Transparenzbericht und veröffentlichen diesen im Internet. Der Bericht enthält eine Gesamtnote des Dienstes, Noten für verschiedene Pflegebereiche und die Ergebnisse einzelner Prüfkriterien. Welche Kriterien in den Transparenzbericht einfließen und veröffentlicht werden und wie die Noten berechnet werden, haben der GKV-Spitzenverband, die überörtlichen Sozialhilfeträger und die kommunalen Spitzenverbände mit den Verbänden der Leistungserbringer in der Transparenzvereinbarung gemeinsam festgelegt.