Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege

Mit dem 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes in der ambulanten Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Alle Pflegedienste wurden in der Folge erstmals nach einer einheitlichen Systematik geprüft und die Transparenzberichte (sogenannte Pflegenoten) veröffentlicht. Tatsächlich haben die Pflegenoten ihr Transparenzversprechen nicht halten können. Deshalb wurde es notwendig, das System der Pflegenoten durch ein neues Bewertungssystem zu ersetzen.

Im Jahr 2015 wurde die gesetzliche Grundlage für die Qualitätsprüfungen neu gefasst und die Vertragspartner nach § 113 SGB XI aufgefordert, ein Qualitätssystem als Ersatz für die in die Kritik geratenen Pflegenoten zu entwickeln. Dazu haben Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück und Prof. Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege geeignete Kriterien und Darstellungsformen erarbeitet. Es liegt ein Abschlussbericht vor.

Pilotierung der Instrumente und Verfahren

Das IGES Institut hat die entwickelten Instrumente und Verfahren in einer Pilotstudie getestet. Im Fokus der Pilotierung stand vor allem die Untersuchung der Praktikabilität und Zuverlässigkeit des Verfahrens. Die entwickelten Instrumente wurden zusammen mit Pflegediensten, Prüfdiensten und pflegebedürftigen Menschen in der Praxis erprobt. Die Ergebnisse der Pilotierung sowie Vorschläge für mögliche Anpassungen der Instrumente und Verfahren hat das IGES Institut in einem Abschlussbericht dargelegt.

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Pilotierung haben Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück und Prof. Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld die Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfung und für die Qualitätsdarstellungsvereinbarung in der ambulanten Pflege angepasst.

Praktikabilität der Instrumente und Verfahren für ambulante Spezialdienste

Aufgrund der umfangreichen Anpassungen der Instrumente und Verfahren für Pflegedienste mit spezialisierten Leistungen der außerklinischen Intensivpflege und psychiatrischen häuslichen Krankenpflege war eine weitere Erprobung erforderlich. Das IGES Institut hat die angepassten Prüfinstrumente für Dienste, die außerklinische Intensivpflege oder psychiatrische häusliche Krankenpflege erbringen, überprüft. Zu den Ergebnissen der Praktikabilitätsuntersuchung liegt ein Abschlussbericht vor.

Qualitätssicherung ambulanter Betreuungsdienste

Des Weiteren wurden die Hochschule Osnabrück und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld damit beauftragt, die Anwendbarkeit der überarbeiteten Instrumente und Verfahren auf die Qualitätssicherung ambulanter Betreuungsdienste zu prüfen. Für diese Dienste gilt bis zur Einführung des neuen ambulanten Qualitätssystems eine Übergangsregelung gemäß § 112a SGB XI. Ambulante Betreuungsdienste erbringen nach § 71 Absatz 1a SGB XI dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Ziel ist es daher, Betreuungsdienste in das neue ambulante Qualitätssystem nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI einzubeziehen. Hierzu liegt ein Abschlussbericht für die Qualitätssicherung ambulanter Betreuungsdienste vor.

Aktueller Entwicklungsstand

Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in der ambulanten Pflege wurden weiterentwickelt. Zurzeit werden die Maßstäbe und Grundsätze hinsichtlich der Qualitätssicherung ambulanter Betreuungsdienste aktualisiert.

Durch den Medizinischen Dienst Bund werden die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege erarbeitet. Der Qualitätsausschuss Pflege erarbeitet parallel die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege. In dieser wird geregelt, welche Ergebnisse bei der Darstellung der Qualität zugrunde zu legen sind und inwieweit die Ergebnisse durch weitere Informationen ergänzt werden.

Transparenzvereinbarung gilt weiter

Bis zur Einführung eines neues Qualitätssystems für die Pflegedienste werden diese weiter nach dem Bewertungssystem mit Noten geprüft. Die Grundlage für diese Bewertung bildet die jährlich stattfindende Qualitätsprüfung im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Auf dieser Basis erstellen die Verbände der Pflegekassen für jeden Pflegedienst einen Transparenzbericht und veröffentlichen diesen im Internet. Der Bericht enthält eine Gesamtnote des Dienstes, Noten für verschiedene Pflegebereiche und die Ergebnisse einzelner Prüfkriterien.

Dokumente und Links

Veröffentlichungsplattformen für Pflegenoten