Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
Der GKV-Spitzenverband stellt für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI jährlich bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei sind vorrangig modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte für Pflegebedürftige zu erproben, um dadurch auch finanzielle Ressourcen für die Pflegeversicherung nutzbar zu machen.
Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
Zum 1. Januar 2021 wurde im Rahmen des §8 Abs.3a SGB XI das neue Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen eingerichtet.
Modellprogramm zur Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung nach § 8 Abs. 3b SGB XI
Zum 1. Januar 2021 wurde im Rahmen des § 8 Abs. 3b SGB XI das Modellprogramm zur wissenschaftlich gestützten Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung eingerichtet.
Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur nach § 125 SGB XI
Der GKV-Spitzenverband fördert die wissenschaftlich gestützte Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur in Abstimmung mit der Gesellschaft für Telematik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß §125 SGB XI.
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste gemäß § 125 SGB XI (alte Fassung)
Der GKV-Spitzenverband hat bis Ende 2017 ein Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste gemäß § 125 SGB XI (alt) durchgeführt. Pflegebedürftige konnten dabei auch durch professionelle Betreuungsdienste und nicht ausschließlich durch zugelassene ambulante Pflegedienste versorgt werden.
Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI
Der GKV-Spitzenverband förderte neue Wohnformen im Rahmen von Modellprojekten nach § 45f SGB XI. Zwischen 2015 bis 2018 nahmen insgesamt 54 Projekte an dem Modellprogramm teil. Im Modellprogramm wurde nach vier Projekttypen unterschieden, denen sich die einzelnen Projekte zuordnen lassen.