Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3 SGB XI)
Im Modellprogramm gemäß § 8 Absatz 3 SGB XI stellt der GKV Spitzenverband insgesamt bis zu 5 Mio. Euro jährlich für die Förderung von Projektvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zur Verfügung. Ziel ist es, Versorgungsmodelle, -konzepte und -strukturen für die Langzeitpflege weiterzuentwickeln, zukunftsweisende Versorgungsansätze zu unterstützen sowie vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. Eine enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ist hierbei wesentlich.
Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Pflege (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3a SGB XI)
Im Modellprogramm nach § 8 Absatz 3a SGB XI werden Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Langzeitpflege gefördert. Schwerpunkt dieses Förderprogramms sind neue Konzepte und Maßnahmen, die zu einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen beitragen. Insgesamt stehen diesem Modellprogramm jährlich bis zu 3 Mio. Euro Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der Pflege (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3b SGB XI)
Zum 1. Januar 2021 wurde im Rahmen des § 8 Abs. 3b SGB XI das Modellprogramm zur wissenschaftlich gestützten Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung eingerichtet.
Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (Modellprogramm nach § 125 SGB XI)
Der GKV-Spitzenverband fördert die wissenschaftlich gestützte Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur in Abstimmung mit der Gesellschaft für Telematik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß §125 SGB XI.
Erprobung der Telepflege – Modellprogramm nach § 125a SGB XI
Der GKV-Spitzenverband fördert die wissenschaftlich gestützte Erprobung der Telepflege in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit gemäß §125a SGB XI. Für den Zeitraum 2022 bis 2025 werden dafür 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt.
Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste (Modellprogramm nach § 125 SGB XI)
Der GKV-Spitzenverband hat bis Ende 2017 ein Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste gemäß § 125 SGB XI (alt) durchgeführt. Pflegebedürftige konnten dabei auch durch professionelle Betreuungsdienste und nicht ausschließlich durch zugelassene ambulante Pflegedienste versorgt werden.
Weiterentwicklung neuer Wohnformen (Modellprogramm nach § 45f SGB XI)
Der GKV-Spitzenverband förderte neue Wohnformen im Rahmen von Modellprojekten nach § 45f SGB XI. Zwischen 2015 bis 2018 nahmen insgesamt 54 Projekte an dem Modellprogramm teil. Im Modellprogramm wurde nach vier Projekttypen unterschieden, denen sich die einzelnen Projekte zuordnen lassen.