Mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten und die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher speichern, verarbeiten, lesen und teilen.
Seit 2021 steht die ePA allen Versicherten zur Verfügung. Sie wurde von der gematik (Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen) entwickelt. Dabei setzt die ePA auf die hochsichere Telematikinfrastruktur auf, um die hohen Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 342 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine entsprechende elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Dazu stellen die Krankenkassen entsprechende ePA-Anwendungen in Form von Apps oder Desktop-Anwendungen bereit. Einige Krankenkassen entwickeln eigenständige Anwendungen oder integrieren die ePA-Funktionen in ihre bestehenden Aps. Die ePA-Anwendungen müssen in jedem Fall die strengen Anforderungen der gematik erfüllen.
Die (Weiter-)entwicklung der ePA und der entsprechenden Anwendungen der Krankenkassen erfolgt stufenweise. Die einzelnen Stufen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, welche weiteren Informationen die Versicherten und/oder Leistungserbringer über die ePA zur Verfügung bereitstellen können.