Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung sind gemeinsame Ziele notwendig, um die Aktivitäten und Leistungen der unterschiedlichen Verantwortlichen auf prioritäre Felder, z. B. Zielgruppen, Lebenswelten oder Maßnahmearten, zu bündeln.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 25. Juli 2015 wurde die Nationale Präventionskonferenz (NPK) beauftragt, eine nationale Präventionsstrategie zu formulieren. Ein Hauptelement der nationalen Präventionsstrategie sind die bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention (Bundesrahmenempfehlungen), welche die NPK am 29. August 2018 in einer weiterentwickelten Fassung verabschiedet hat. In der Nationalen Präventionskonferenz wirken die Spitzenorganisationen von gesetzlicher Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, sozialer Pflegeversicherung sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung als stimmberechtigte Mitglieder mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner, der Patientenvertretung und des Präventionsforums als Mitglieder mit beratender Stimme zusammen.
Die Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV für die Jahre 2019-2024 operationalisieren die Zielstellungen der Bundesrahmenempfehlungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie konzentrieren sich auf die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V und die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V. Sie konkretisieren den gesetzlichen Auftrag an die Krankenkassen zur Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen und der gesundheitlichen Chancengleichheit, der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie der Förderung selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns. Sie sind zudem synergetisch auf die Unterstützung abgestimmter und verzahnter Aktivitäten der unterschiedlichen Verantwortlichen und Zuständigen in den jeweiligen Lebenswelten bezogen.
Bis 2024 sollen diejenigen Maßnahmen vorrangig von den Krankenkassen ausgeweitet werden, die zur Zielerreichung beitragen. Die Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten für die Krankenkassen vor Ort und die Möglichkeit der eigenen Schwerpunktsetzung gemäß dem Leitfaden Prävention bleibt dabei bestehen.