Stationäre Hospizversorgung
Ziel der stationären Hospizversorgung ist es, eine palliativ-pflegerische Versorgung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert und seine Würde nicht antastet. Die Krankenkassen leisten einen Zuschuss zum stationären Hospizaufenthalt in Höhe von 95 Prozent des mit dem jeweiligen Hospiz vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes.
Stationäre Kinderhospizversorgung
Im Vordergrund der stationären Kinderhospizversorgung steht das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Kinderhospize bieten Begleitung ab der Diagnose der unheilbaren Erkrankung bis zum Lebensende. Die Krankenkassen leisten einen Zuschuss zum stationären Kinderhospizaufenthalt in Höhe von 95 Prozent des mit dem jeweiligen Kinderhospiz vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes.