Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den Heilmittelerbringern. Bestandteil der Richtlinie sind u. a. ein Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog), eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und eine Anlage mit den Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen. Zudem sind in der Richtlinie vom G-BA geprüfte, nicht verordnungsfähige Heilmittel aufgeführt.
Zusätzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Patienteninformation „Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs“ veröffentlicht.