Seit dem Jahr 2003 verhandeln Krankenhäuser auf Basis des DRG-Systems. In den Budgetverhandlungen legen die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 KHG unter Beachtung des Versorgungsauftrages die Leistungsstruktur und das Budget des Krankenhauses fest. Das Budget besteht neben dem Erlösbudget für DRG-Leistungen aus der Erlössumme für sonstige Leistungen, wie zum Beispiel neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Leistungen für besondere Einrichtungen. Die Preise für sonstige Leistungen werden zwischen Krankenhaus und Kostenträgern individuell vereinbart.
Für die DRGs wird letztmalig im Jahr 2008 ein krankenhausspezifischer Basisfallwert vereinbart.
Durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wurde im Jahr 2009 der letzte Konvergenzschritt aufgrund der Divergenzproblematik auf die Jahre 2009 und 2010 aufgeteilt. Mit Beginn des Jahres 2010 ist die Konvergenzphase nunmehr vollständig abgeschlossen und alle Krankenhäuser werden mittels eines einheitlichen Landesbasisfallwertes vergütet.
Die Budgetverhandlungen für psychiatrische Krankenhäuser und Einrichtungen für psychosomatische Medizin und Psychotherapie werden bis zur Einführung des pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen im Jahr 2013 weiterhin auf Basis der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) geführt.
In diesem Abschnitt finden Sie die für die Budgetverhandlungen relevanten Informationen zu der Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB-Formulare), zum Landesbasisfallwert sowie der Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V und der Berichtigungsrate für die Steigerung der Löhne im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD-Berichtigungsrate).