Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen.
Der OPS ist in verschiedenen Fassungen und Formaten erhältlich und wird zurzeit jährlich überarbeitet; die aktualisierte Version tritt zu Jahresbeginn in Kraft und ist bis Ende des Jahres gültig.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt den Operationen- und Prozedurenschlüssel im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) heraus. Die Anwendung erfolgt im stationären Bereich gemäß § 301 SGB V, im Bereich des ambulanten Operierens gemäß § 295 SGB V.
Der OPS besteht aus zwei Teilen:
- Das Systematische Verzeichnis (Systematik) besteht aus der eigentlichen Systematik (hierarchisch geordnete Liste der Kodes) und ergänzenden Informationen. Der Vorspann enthält Hinweise zur Benutzung sowie einen Kommentar mit den wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversion. Der Anhang enthält Anleitungen, um Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung zu berechnen.
- Das Alphabetische Verzeichnis (Alphabet) ist die Sammlung von Bezeichnungen der mit dem amtlichen OPS verschlüsselbaren Operationen und sonstigen Prozeduren (jeweils mit zugehörigem Kode).
Im Vorspann zum OPS finden sich Hinweise zur Benutzung. Vorrangig sind aber bereichsspezifische Kodierrichtlinien anzuwenden.
Der OPS ist eine wichtige Grundlage für das pauschalierende Entgeltsystem G-DRG, welches vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitgestellt und in der stationären Versorgung eingesetzt wird. Für die Vergütung der ambulanten Operationen nach einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) werden Operationen und Prozeduren ebenfalls nach OPS kodiert. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser basieren auf OPS-kodierten Operationen.
Seit 1996 wurde er zunächst nur zur Verschlüsselung operativer Eingriffe benutzt (OPS-301). Seit 2004 wird der OPS-301 als OPS weitergeführt und es werden allgemein medizinische Prozeduren im Krankenhaus mittels dieser Klassifikation verschlüsselt. Es handelt sich hierbei sowohl um diagnostische, operative als auch um nichtoperative Prozeduren. Ab 2005 wird diese Klassifikation auch zur Kodierung von medizinischen Leistungen im Bereich des ambulanten Operierens angewendet. Seit 2008 sind im OPS-Katalog auch Kodes für die Applikation von Medikamenten (6-00) enthalten. Im Rahmen eines strukturierten jährlichen Vorschlagsverfahrens wird er von den in der AG OPS vertretenen Selbstverwaltungspartnern unter Federführung des DIMDI bzw. seit Mai 2020 des BfArM weiterentwickelt und jährlich neu herausgegeben.
Auch die OPS-Kodes sind dreiteilig.