Qualitätsberichte
Seit 2013 sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht auf Standortbasis zu erstellen.
Qualitätsverträge
Im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zum Abschluss von Qualitätsverträgen geschaffen. Damit soll erprobt werden, inwieweit sich weitere Verbesserungen in der stationären Versorgung, insbesondere durch die Vereinbarung von höherwertigen Qualitätsanforderungen und Anreizen, erreichen lassen.
Qualitätskontrollen
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Aufgabe erhalten, die Einhaltung von Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern, welche der Gemeinsame Bundesausschuss erlässt, zu überprüfen.
Ansprechpartner
Verschiedene Regelungen und Richtlinien geben vor, dass Krankenhäuser Angaben zu Mindestmengen, Personalschlüsseln oder Mindestanforderungen an die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen melden. Die Adressen und Ansprechpartner stellt der GKV-Spitzenverband in einem verbindlichen Verzeichnis hier zur Verfügung.