In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung allgemein. Dies einhaltet u. a. Erläuterungenden zum Beitragssatz und dem Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Hier erhalten Sie Informationen zum wissenschaftlichen Qualitätsverständnis, den Qualitätsprüfungen und dem Entwicklungsstand von Expertenstandards. Außerdem geht es um den Bürokratieabbau und Berichte über die Einhaltung der Begutachtungsfristen.
Alle Informationen zu den zusätzlichen Betreungskräften in Pflegeheimen, der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und den Pflegestützpunkten finden Sie in diesem Bereich.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können Vergütungszuschläge zur Finanzierung von zusätzlichen Pflegestellen beantragen. Außerdem werden Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gefördert.
Der Leitfaden Prävention in der stationären Pflege legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest.
Leistungserbringer haben hier die Möglichkeit, Ihre Hausnotrufverträge oder Ihre Verträge für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel online zu ändern oder neue Verträge zu beantragen.
Der GKV-Spitzenverband hat eine Empfehlung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung digitaler Technologien beschlossen. Sie enthält auch ein Verzeichnis der Maßnahmen, für die im Einzelfall finanzielle Zuschüsse von den Pflegekassen möglich sind.
In diesem Bereich werden alle Modellprojekte vorgestellt, die durch den GKV-Spitzenverband eine Förderung erhalten. Dabei wird unterschieden zwischen der Förderung nach § 8 Abs. 3 SGB XI , nach § 45f SGB XI und nach § 125 SGB XI.
Hier finden Sie alle Rahmenvereinbarungen, Richtlinien und Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, Pflegestützpunkten, Pflegeberatung und Pflegebedürftigkeit. Außerdem werden Richtlinien, Grundsätze und Vereinbarungen zur Qualitätssicherung, Empfehlungen zum Leistungsrecht, Formulare und Berichte veröffentlicht.
Gemäß § 82c Abs. 6 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband zum 31. Dezember 2022 eine Geschäftsstelle eingerichtet, um die Landesverbände der Pflegekassen zu unterstützen.