Der GKV-Spitzenverband ist auch der Spitzenverband der Pflegekassen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben schließt er Verträge und Vereinbarungen mit Verbänden und Institutionen im Bereich der Pflegeversicherung und setzt Normen in Form von Richtlinien und Empfehlungen für die Leistungserbringenden. Alle Informationen dazu sind in dieser Rubrik veröffentlicht.
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung allgemein. Dies beinhaltet u. a. Erläuterungen zum Beitragssatz und dem Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Hier erhalten Sie Informationen zum wissenschaftlichen Qualitätsverständnis, den Qualitätsprüfungen und dem Entwicklungsstand von Expertenstandards. Außerdem geht es um den Bürokratieabbau und Berichte über die Einhaltung der Begutachtungsfristen.
Alle Informationen zu den zusätzlichen Betreungskräften in Pflegeheimen, der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und den Pflegestützpunkten finden Sie in diesem Bereich.
Pflegeeinrichtungen können Fördermaßnahmen zur Digitalisierung und Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf beantragen. Vergütungszuschläge zur Finanzierung von zusätzlichen Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen können von den Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen längstens bis zum 31. Dezember 2025 gezahlt werden.
Durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wurde für pflegebedürftige Personen ein Leistungsanspruch auf eine Versorgung mit Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) durch ambulante Pflegeeinrichtungen geschaffen.
Der Leitfaden Prävention in der stationären Pflege legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest.
Leistungserbringende haben in diesem Bereich die Möglichkeit, Ihre Hausnotrufverträge oder Ihre Verträge für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel online zu ändern bzw. einem neuen Vertrag beizutreten.
Der GKV-Spitzenverband hat eine Empfehlung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung digitaler Technologien beschlossen. Sie enthält auch ein Verzeichnis der Maßnahmen, für die im Einzelfall finanzielle Zuschüsse von den Pflegekassen möglich sind.
In diesem Bereich werden alle Modellvorhaben vorgestellt, die durch den GKV-Spitzenverband eine Förderung erhalten. Dies sind u.a. Projekte zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur und zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.
Hier finden Sie alle Rahmenvereinbarungen, Richtlinien und Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, Pflegestützpunkten, Pflegeberatung und Pflegebedürftigkeit. Außerdem werden Richtlinien, Grundsätze und Vereinbarungen zur Qualitätssicherung, Empfehlungen zum Leistungsrecht, Formulare und Berichte veröffentlicht.
Gemäß § 82c Abs. 6 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband zum 31. Dezember 2022 eine Geschäftsstelle eingerichtet, um die Landesverbände der Pflegekassen zu unterstützen.