Mitgliederversammlung

eine Hand faltet einen Stimmzettel

Als Bindeglied zu den Mitgliedskassen bildet die Mitgliederversammlung mit ihren Delegierten der Versicherten- und Arbeitgeberseite aus allen Kassen das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes und ist damit das Fundament des Verbandes. Hauptaufgabe der Mitgliederversammlung ist es, den Verwaltungsrat zu wählen.

Sie tritt zusammen, wenn

  • sich die Organe des GKV-Spitzenverbandes aufgrund von Sozialwahlen in einer ordentlichen Mitgliederversammlung neu konstituieren müssen,
  • der Verwaltungsrat beschließt, seinen jährlichen Bericht an die Mitglieder der Mitgliederversammlung durch die alternierenden Vorsitzenden aus wichtigem Grund mündlich abzugeben oder
  • der Verwaltungsrat ein Votum der Mitgliederversammlung einholen möchte.

Turnusmäßig findet die Mitgliederversammlung alle sechs Jahre statt. Nach den Sozialversicherungswahlen am 31. Mai 2023, aufgrund derer sich die Verwaltungsräte der Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes bis Ende Oktober 2023 neu konstituieren, findet die konstituierende Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2023 statt, um den Verwaltungsrat für die vierte Amtsperiode zu wählen.

Vorsitzende der Mitgliederversammlung für die dritte Wahlperiode ist die Versichertenvertreterin Roswitha Weinschenk (AOK PLUS). Zum Stellvertreter wurde der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher (Bosch BKK) benannt.

Der erste Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes wurde am 21. Mai 2007 gewählt, der zweite am 20. Dezember 2011, der dritte am 13. Dezember 2017. Die kassenartenübergreifende Besetzung des Verwaltungsrates stellt ein Novum dar. Die Sitze und Stimmen ergeben sich proportional aus den Versichertenanteilen und bilden so die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Sitzverteilung des Verwaltungsrates für die dritte Amtsperiode

Der Verwaltungsrat hat 52 Mitglieder. Für die dritte Amtsperiode ergibt sich gemäß § 26 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes die folgende Sitzverteilung:

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Ersatzkassen (EK) 16 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in

Die Mitgliederversammlung wählt kassenartenübergreifend, jedoch getrennt nach Gruppen (Arbeitgeber- bzw. Versichertenvertreter/innen) den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes.