Gewählte ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates für die 4. Amtsperiode (PDF, 87 KB)
Gewählte stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates für die 4. Amtsperiode (PDF, 100 KB)
Der Verwaltungsrat ist kassenübergreifend besetzt. Die Sitze und Stimmen ergeben sich proportional aus den Versichertenanteilen und bilden so die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Sitzverteilung des Verwaltungsrates für die vierte Amtsperiode
Der Verwaltungsrat hat 51 Mitglieder. Für die vierte Amtsperiode ergibt sich gemäß § 26 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes die folgende Sitzverteilung:
- die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen,
- die Ersatzkassen (EK) 15 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
- die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
- die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in
Die Mitgliederversammlung wählt kassenartenübergreifend, jedoch getrennt nach Gruppen (Arbeitgeber- bzw. Versichertenvertreter/innen) den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes.