Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der Pflege (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3b SGB XI)

Eine junge Pflegerin und ein junger Pfleger im Gespräch

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde das neue Modellprogramm gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI des GKV-Spitzenverbandes zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der Personalbemessung in der stationären und ambulanten Langzeitpflege eingerichtet.

Ein wesentlicher Inhalt ist die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des von der Universität Bremen vorgelegten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen. Dieses neue Personalbemessungsverfahren ermöglicht es, den Bedarf an Pflegefachpersonen sowie Pflegehilfs- und assistenzkräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen abhängig von der Verteilung der Pflegegrade der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner zu berechnen.

Für die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden zwei Projektteile ausgeschrieben und im Rahmen eines europaweiten Verfahrens vergeben.

Im ersten Projektteil sind die Entwicklung eines Konzepts für einen qualifikationsorientierten Personaleinsatz in der stationären Langzeitpflege und begleitende Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung sowie der Digitalisierung und des Technikeinsatzes Gegenstand. Dieses Konzept wird anschließend in der Praxis erprobt. Hierfür erhalten die an dem Modellprogramm beteiligten Pflegeeinrichtungen eine Personalausstattung, die sich an den bisherigen Projektergebnissen der Universität Bremen orientiert. Basierend auf den Erkenntnissen des Modellprogramms wird zudem eine Strategie entwickelt, um das erprobte Konzept bundesweit zu implementieren.

Im zweiten Projektteilwird begleitend eine umfangreiche Evaluation des im ersten Projektteil entwickelten Konzepts zur qualifikationsorientierten Aufgabenverteilung unter Einbeziehung der Kriterien Qualität der pflegerischen Versorgung und Zufriedenheit der Mitarbeitenden erfolgen. Abschließend wird vor dem Hintergrund der Evaluation das von der Universität Bremen im Jahr 2020 vorgelegte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen weiterentwickelt.

Am 28. November 2022 wurden die Zuschläge erteilt. Der erste Projektteil wurde an ein Konsortium aus Universität Bremen, contec - Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH und Hochschule Bremen vergeben. Der zweite Projektteil wurde an eine Bietergemeinschaft bestehend aus der Universität Bremen und dem aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH vergeben.

In einem getrennten Projekt sollen für die ambulante Pflege neue Modelle der Arbeitsorganisation für eine wohnortnahe ambulante pflegerische Versorgung mit einem veränderten, kompetenzorientierten Personalmix entwickelt und etabliert werden. Ziel ist die wissenschaftlich gestützte Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung.

Das Modellprogramm ist auf den Zeitraum bis Mitte des Jahres 2025 befristet. Die Umsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und wird durch ein Begleitgremium beraten.

Dokumente und Links