Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) im Jahr 2021 wurde das Modellprogramm gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der Personalbemessung in der vollstationären Pflege und Weiterentwicklung der ambulanten Pflege beim GKV-Spitzenverband eingerichtet.
Modellprogramm Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege
Das laufende Modellprogramm soll die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des von der Universität Bremen vorgelegten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen sichern. Gleichzeitig erfolgt die Entwicklung und Erprobung eines Konzepts zum kompetenz- und qualifikationsorientierten Personaleinsatz in der stationären Langzeitpflege. Dabei werden auch notwendige Organisationsentwicklungsprozesse und unterstützende Möglichkeiten der Digitalisierung betrachtet.
Das Modellprogramm ist im Jahr 2022 gestartet. Für die Erprobung des Personalbemessungsverfahrens sind bundesweit zehn vollstationäre Pflegeeinrichtungen ausgewählt worden. Zunächst wurde das Konzept zum kompetenz- und qualifikationsorientierten Personaleinsatz entwickelt. Dieses Konzept wird gegenwärtig in den Modelleinrichtungen erprobt. Zuvor wurden als Grundlage der wissenschaftlichen Evaluation umfassende Daten zur Ausgangslage in den zehn teilnehmenden Einrichtungen erhoben.
Die Umsetzung des Modellprogramms gem. § 8 Abs. 3b SGB XI erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und wird durch ein Begleitgremium fachlich beraten.