Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung (Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze vom 15. Mai 2023) wurde der GKV-Spitzenverband verpflichtet, ab dem 01.01.2024 eine „Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ zu errichten, das notwendige Stiftungsvermögen bereitzustellen und das Stiftungsgeschäft zu tätigen (§ 65b Sozialgesetzbuch V). Mit der Neuregelung wird das Ziel verfolgt, die seit 2011 als Regelangebot bestehende Förderung von Einrichtungen der Patienten- und Verbraucherberatung, die alle sieben Jahre auszuschreiben war, zu verstetigen. Zweck der Stiftung ist es, für Ratsuchende künftig dauerhaft eine unabhängige und kostenfreie Information und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechten Fragen sicherzustellen.
Die Berliner Stiftungsbehörde hat zwischenzeitlich die durch das Stiftungsgeschäft vom 6. Dezember 2023 errichtete Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland anerkannt. Das Informations- und Beratungsangebot befindet sich derzeit im Aufbau.
Finanzierung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Der GKV-Spitzenverband hat der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland ab 01.01.2024 jährlich 15 Mio. EUR zuzuwenden; die Höhe der Zuwendung ist in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Absatz 1 SGB IV) anzupassen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können sich anteilig in Höhe von 7 Prozent an den Kosten der Finanzierung beteiligen; in diesem Fall verringert sich die Höhe der Zuwendung des GKV-Spitzenverbandes entsprechend.