Förderung der Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Pflege (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3a SGB XI)

Junge Pflegerin im Gespräch mit einer Seniorin

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde ein Förderprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze geschaffen (§ 8 Abs. 3a SGB XI). Um die Versorgung in der Langzeitpflege zu verbessern und langfristig sicherzustellen, sollten die fachlichen Potenziale, erlangte Fähigkeiten und pflegefachlichen Kompetenzen von Pflegefachkräften noch besser eingesetzt werden. Dazu sollen im Rahmen des Förderprogramms neue Ansätze einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen erprobt werden, die zu einer Verbesserung der Situation von pflegebedürftigen und pflegenden Menschen beitragen können. Aus den Fördermitteln sollen Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen finanziert werden. Im Rahmen der geförderten Projekte soll beispielsweise untersucht werden, ob die Versorgung von pflegebedürftigen Personen durch innovative Versorgungsansätze verbessert und/oder die Arbeitszufriedenheit des Personals in Pflegeeinrichtungen maßgeblich gesteigert werden kann. Ebenso können gesundheitsökonomische Betrachtungen erfolgen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Förderung können auch Kosten übernommen werden, die durch zusätzlich eingesetztes Personal in den beteiligten Pflegeeinrichtungen entstehen. Zudem kann im Modellprogramm von einzelnen Regelungen des SGB XI abgewichen werden. Für das Förderprogramm zur Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Pflege stehen jährlich bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Um förderfähig zu sein, müssen die innovativen Vorhaben den wissenschaftlichen Standards entsprechen und dürfen weder begonnen oder in gleicher Weise bereits durchgeführt worden sein. Darüber hinaus dürfen Förderprojekte die Laufzeit von fünf Jahren nicht überschreiten. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Projektförderung im Modellprogramm finden Sie in unseren Fördergrundsätzen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Förderanfragen können laufend gestellt werden. Das Antragsverfahren wird in zweistufiger Form durchgeführt. Bei Interesse an einer Förderung richten Sie Ihre Anfrage bitte zunächst in Form einer Projektskizze (max. 5 Seiten plus Literaturverweise) per E-Mail an mp-versorgungsansaetze@gkv-spitzenverband.de. Hinweise zur Projektskizze finden Sie in unserem Leitfaden. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen erhalten Sie entweder eine schriftliche Ablehnung oder bei positiver Begutachtung die Aufforderung zur Antragstellung. Diese Aufforderung stellt keine Vorentscheidung im Sinne einer Bewilligung dar. Erst im Rahmen der formellen Antragstellung bitten wir Sie um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen (ausführliche Projektbeschreibung (max. 20 Seiten), Meilensteinplanung, Kosten- und Finanzierungsplan). Die dafür benötigten Formblätter stellen wir Ihnen mit der Aufforderung zur Antragstellung zur Verfügung.

Dokumente und Links