Erklärung zur Barrierefreiheit

Der GKV-Spitzenverband arbeitet seit vielen Jahren daran, das Online-Angebot www.gkv-spitzenverband.de immer besser barrierefrei zugänglich zu machen. Die "gute Zugänglichkeit" der Website wurde bis 2020 in mehreren unabhängigen BITV-Tests durch die BIK bestätigt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 haben wir unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich gemacht. Seit 2021 wird unsere Website regelmäßig durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) überprüft. Die letzte Überprüfung fand am 11. Juli 2023 statt. An der Behebung der wenigen festgestellten Mängel arbeiten wir kontinulierlich.

Möglicherweise nur eingeschränkt zugänglich sind die Dokumente auf dieser Website. Neuere Dokumente, die im GKV-Spitzenverband aus Office-Programmen erstellt werden, sind in der Regel barrierefrei. Dies gilt ebenso für PDF-Dokumente, die als Broschüre gestaltet sind z.B. die Imagebroschüre, der Geschäftsbericht oder auch der Leitfaden Prävention. Möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht barrierefrei sind EXCEL- und CSV-Dateien. Dies gilt ebenfalls für Dokumente, die in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband von Dritten erstellt wurden.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.gkv-spitzenverband.de auffallen, können Sie sich wenden an:

GKV-Spitzenverband
Barrierefreiheitsbeauftragte
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
E-Mail: barrierefreiheit@gkv-spitzenverband.de

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt und zuletzt geändert am 08. Oktober 2024.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.