Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert. Demnach soll die TI zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege etabliert werden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Alle Pflegeeinrichtungen sowie alle Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege sind gemäß § 341 Abs. 8 bzw. § 360 Abs. 8 SGB V bis zum 1. Juli 2025 zur Anbindung an die TI verpflichtet.
Mit dem § 125 SGB XI erhielt der GKV Spitzenverband den Auftrag, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI im Zeitraum von 2020 bis 2024 umzusetzen und wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen. Im Modellprogramm wurden zwei unterschiedliche Projekttypen gefördert. Im Projekttyp A wurde die Einbindung in die TI und der sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der TI Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erprobt. Im Projekttyp B ging es im Kern um die Erprobung digitaler Anwendungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der TI vorgesehen waren, aber Innovationspotenzial für die Pflege bergen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Entwicklung von Standards für einen strukturierten Informationsaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern im Rahmen der TI.
Am 15. Oktober 2024 wurden im Rahmen einer Abschlussbilanz im Hause des GKV Spitzenverbandes die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Projekttyp A durch das BQS Institut und die vorläufigen Ergebnisse des Projekttyp B durch Prognos vorgestellt. Des Weiteren nahm die Forschungsstelle Pflegeversicherung eine Bewertung der Ergebnisse vor. Die Vortragsfolien stehen auf dieser Seite unter „Dokumente und Links“ zur Verfügung.