Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (Modellprogramm nach § 125 SGB XI)

der Oberkörper eines Mannes, er tippt auf virtuelle Symbole

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert. Demnach soll die TI zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege etabliert werden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Alle Pflegeeinrichtungen sowie alle Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege sind gemäß § 341 Abs. 8 bzw. § 360 Abs. 8 SGB V bis zum 1. Juli 2025 zur Anbindung an die TI verpflichtet.

Mit dem § 125 SGB XI erhielt der GKV Spitzenverband den Auftrag, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI im Zeitraum von 2020 bis 2024 umzusetzen und wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen. Im Modellprogramm wurden zwei unterschiedliche Projekttypen gefördert. Im Projekttyp A wurde die Einbindung in die TI und der sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der TI Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erprobt. Im Projekttyp B ging es im Kern um die Erprobung digitaler Anwendungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der TI vorgesehen waren, aber Innovationspotenzial für die Pflege bergen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Entwicklung von Standards für einen strukturierten Informationsaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern im Rahmen der TI.

Am 15. Oktober 2024 wurden im Rahmen einer Abschlussbilanz im Hause des GKV Spitzenverbandes die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Projekttyp A durch das BQS Institut und die vorläufigen Ergebnisse des Projekttyp B durch Prognos vorgestellt. Des Weiteren nahm die Forschungsstelle Pflegeversicherung eine Bewertung der Ergebnisse vor. Die Vortragsfolien stehen auf dieser Seite unter „Dokumente und Links“ zur Verfügung.

In einem strukturierten Verfahren wurden bundesweit 87 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen für eine Teilnahme im Projekttyp A ausgewählt, die exemplarisch die Integration in die TI und die gesetzlich vorgesehenen Anwendungen erproben. Die teilnehmenden Einrichtungen haben im Zeitraum von 2021 bis 2024 die Einbindung in die TI und die Kommunikation via KIM erprobt. Die wissenschaftliche Begleitung der A-Projekte erfolgte durch das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH. Der Abschlussbericht von BQS wird Ende 2024 veröffentlicht.

Im Projekttyp B wurden zwei Projekte ausgewählt, die im April 2022 starteten und im April 2024 bzw. Oktober 2024 endeten. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch die Prognos AG, unterstützt durch die HeuRika GbR. Der Abschlussbericht von Prognos und HeuRika wird Anfang 2025 veröffentlicht.

Unter den jeweiligen Projekttiteln finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten:

Fragen-Antworten-Liste

Dokumente und Links