Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (Modellprogramm nach § 125 SGB XI)

der Oberkörper eines Mannes, er tippt auf virtuelle Symbole

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert. Demnach soll die TI zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege etabliert werden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern.

Mit dem § 125 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI einzurichten. In dem Modellprogramm sollen der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch in der TI im Kontext ambulanter wie stationärer Versorgung pflegebedürftiger Menschen erprobt und Grundlagen für notwendige Standards für einen bundesweiten Rollout erarbeitet werden. Der GKV-Spitzenverband bestimmt Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung des Modellprogramms. Entsprechende Maßnahmen sind laut Gesetz mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu planen und durchzuführen. Das Modellprogramm wird in dem Zeitraum von 2020 bis 2024 umgesetzt, die Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Im Modellprogramm werden zwei unterschiedliche Projekttypen gefördert. Im Projekttyp A wird die Einbindung in die TI und der sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der für die Pflege verfügbaren TI-Anwendungen erprobt. In einem ersten Schritt wird die TI Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als Kommunikationsmedium genutzt. Im Projekttyp B geht es im Kern um die Erprobung digitaler Anwendungen, die bislang noch nicht in der TI vorgesehen sind, aber Innovationspotenzial für die Pflege in diesem Kontext bergen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Standards für einen strukturierten Informationsaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern im Rahmen der TI.

In einem strukturierten Verfahren wurden bundesweit 88 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen für eine Teilnahme im Projekttyp A ausgewählt, die exemplarisch die Integration in die TI und die gesetzlich vorgesehenen Anwendungen erproben.

Nachdem sich die aktuell 87 teilnehmenden Einrichtungen mehrheitlich die für die Einbindung notwendigen Infrastrukturkomponenten (Konnektor, Kartenterminal, VPN-Zugang) und die SMC-B ORG Karte bzw. den Institutionsausweis beschafft haben, wird gegenwärtig der Fachdienst KIM implementiert und erprobt. Die wissenschaftliche Begleitung der A-Projekte erfolgt durch das BQS Institut, welches seine Arbeit im August 2021 aufgenommen hat. Im Frühjahr 2023 wurden erste Evaluationsergebnisse vorgelegt.

Im Projekttyp B wurden zwei Projekte ausgewählt, die im April 2022 gestartet sind. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Prognos AG, die ihre Arbeit im November 2022 aufgenommen hat. Erste Evaluationsergebnisse werden im Frühjahr 2024 erwartet.

Unter den jeweiligen Projekttiteln finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten:

Fragen-Antworten-Liste

Dokumente und Links