Um die Versorgung psychisch kranker Menschen weiterzuentwickeln, soll in jedem Land mindestens ein Modellvorhaben durchgeführt werden (§ 64b SGB V). Die Modellprojekte leisten einen Beitrag zur Weiterentwicklung des neuen Psych-Entgeltsystems. Des Weiteren soll ein umfassender Überblick über die bestehenden Modellvorhaben ermöglicht werden.
Der GKV-Spitzenverband vereinbart mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach § 17b Abs. 2 KHG die Einzelheiten der Datenübermittlung von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen an das DRG-Institut (InEK) gemäß § 64b Abs. 3 SGB V. Die Vereinbarung wird im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geschlossen.