Qualitätsprüfungen

Zwei Pflegebedürftige sitzen am Tisch und spielen. Ein Pfleger unterhält sich mit ihnen.

Zum 1. Juli 2008 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in § 115 Abs. 1a SGB XI erstmals die Möglichkeit geschaffen, die für Verbraucher relevanten Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit laienverständlich zugänglich zu machen. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse hatten sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer - Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen - im Jahr 2008 für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden.

Zwischen Juli 2009 und Juli 2011 wurden alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste erstmalig nach dieser Systematik geprüft. Die Veröffentlichung der Transparenzberichte (auch Pflegenoten genannt) erfolgte im Internet jeweils durch die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die Transparenzberichte stets in einem einheitlichen Layout dargestellt und ermöglichen so auf den ersten Blick eine Übersicht über die erhaltenen Noten sowohl für die einzelnen Qualitätsbereiche als auch die Gesamtnote und die Note für die Befragung der Kunden bzw. Bewohner. Zusätzlich wurde ein Vergleichswert in Form des Landesdurchschnitts angezeigt.

Das Bewertungssystem nach Noten wurde konsequent weiterentwickelt und optimiert - zuletzt zum 1. Januar 2017, die Kritik an den zu gut empfundenen Testergebnissen blieb. Daher wurde im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage neu gefasst und die Vertragspartner nach § 113 SGB XI aufgefordert, ein indikatorengestütztes Qualitätsmessungsinstrument für stationäre Einrichtungen als Ersatz für die Pflegenoten zu entwickeln. Dazu wurde durch den Qualitätssausschuss Pflege im Januar 2017 der Auftrag für die wissenschaftliche Erarbeitung dieser Instrumente an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen vergeben und im September 2018 der Bericht vorgelegt.

Im Oktober 2019 begann die schrittweise Umsetzung des neuen Qualitätssystems im stationären Bereich. In der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 30. Juni 2021 wurden alle Pflegeheime einmal geprüft, danach im Abstand von einem Jahr. Heime mit guten Indikatoren- und guten Prüfergebnissen werden ab dem 1. Januar 2023 nur noch alle zwei Jahre von den Medizinischen Diensten geprüft.

Weiterführende Informationen

Veröffentlichungsplattformen für Pflegenoten