Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, welches zum 01. Juli 2008 in Kraft trat, sah erstmals die Einrichtung von Pflegestützpunkten vor. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es,
- die Auskunfts- und Beratungsangebote der verschiedenen Sozialleistungsträger rund um die Pflege zu verbessern und
- die wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungsangebote sowie die sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren.
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sollen die Pflegestützpunkte zentrale Anlaufstellen sein, in denen sie kompetente Auskünfte und Beratung zu allen Themen der Pflege erhalten, wo sie die erforderlichen Hilfen beantragen können und die ihnen solche Angebote und Hilfen vermitteln.
Pflegestützpunkte wurden von den Kranken- und Pflegekassen eingerichtet, wenn die oberste Landesbehörde dies bestimmt hatte. Beteiligten sich auch die kommunalen Alten- und Sozialhilfestellen als Träger an den Pflegestützpunkten, konnte der GKV-Spitzenverband den Aufbau solcher Pflegestützpunkte finanziell fördern.