Eigenständige Säule
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als weitere Säule der Deutschen Sozialversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.
Beitragssatz
Seit 1. Juli 2023 beträgt der Beitragssatz der Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte im Allgemeinen 3,4 Prozent vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente. Die Höhe variiert je nach Anzahl der Kinder. Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn in der Krankenkasse ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Pflegebedürftigkeitsbegriff
Seit 1. Januar 2017 wird ein umfassenderer Pflegebedürftigkeitsbegriff angewendet. Im Mittelpunkt der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst steht die Frage, wie selbstständig die pflegebedürftige Person bei der Bewältigung ihres Alltags ist: Was kann sie und was kann sie nicht mehr? Und wobei braucht sie Unterstützung? Die Begutachtung findet in der Regel als persönliches Gespräch statt.