Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen.
Ergänzend zu Anlage 3 der Festlegungen wird eine weitere Liste veröffentlicht, die jedoch kein Bestandteil der Festlegungen ist. Diese Liste umfasst dem GKV-Spitzenverband bekanntwerdende IK-Wechsel und Fusionen von Krankenhäusern, für deren Vollständigkeit jedoch keine Gewähr übernommen werden kann. Sie hat den Zweck, über zwischenzeitliche Krankenhausfusionen oder IK-Wechsel zu informieren, solange diese nicht sauber und zeitnah im Standortverzeichnis abgebildet werden. Diese Liste wird jeweils bei Bedarf – also unabhängig von Quartals- und Jahresstatistiken – aktualisiert.