Die Selbstverwaltungspartner GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Bundesärztekammer (BÄK) haben die niederländischen Stiftung Eurotransplant International Foundation (ET) mit Vertrag gemäß § 12 Transplantationsgesetz (TPG) beauftragt, gemeldete Spenderorgane nach einheitlichen Kriterien an geeignete Organempfänger zu vermitteln. Die potenziellen Organempfänger werden bei Eurotransplant registriert und in Wartelisten geführt. Zur Vergütung der Vermittlungsleistung wird der Krankenkasse des potenziellen Organempfängers eine Registrierungspauschale in Rechnung gestellt. Mit der jährlichen Vereinbarung des ET-Budgets wird die Vergütung der Registrierung und Allokation von potenziellen Organempfängern geregelt.
Die Registrierungspauschale für das Jahr 2024 beträgt ab dem 01.01.2024 1.794,00 Euro pro Fall.