Mit dem Inkrafttreten des Psych-Entgeltgesetzes am 01. August 2012 wurde in § 17b Abs. 9 KHG die Vergabe eines gemeinsamen Forschungsauftrages zur Mengenentwicklung im stationären Bereich durch GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verankert.
Ziel des Forschungsauftrages ist es, die Leistungsentwicklung und bestehende Einflussgrößen zu untersuchen sowie gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Lösungsoptionen sollen daher sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung als auch hinsichtlich finanzieller Auswirkungen bewertet werden. Insbesondere soll eine Prüfung von Alternativen zur Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen beim Landesbasisfallwert erfolgen. Darüber hinaus sind Möglichkeiten der Stärkung qualitätsorientierter Komponenten in der Leistungssteuerung zu entwickeln.
Die Vergabe des Forschungsauftrages erfolgte Mitte Juli 2013. Der Zuschlag wurde an das Hamburg Centre for Health Economics (hche) der Universität Hamburg erteilt. Die Projektleitung hat Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Inhaber des Lehrstuhls Management im Gesundheitswesen der Universität Hamburg, inne. Der Forschungsauftrag wurde vertragsgemäß in Kooperation mit dem Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. med. Reinhard Busse durchgeführt. Unter der Leitung dieser Professoren hat ein interdisziplinäres Team aus Gesundheitsökonomen, Statistikern und Medizinern die Leistungsmengenentwicklung in Deutschland untersucht.
Das Gutachten wurde am 10. Juli 2014 veröffentlicht.
Mit dem Gutachten liegt eine umfangreiche Analyse der Leistungs- und Mengenentwicklung und der bestehenden Einflussgrößen für die Jahre 2007 bis 2012 vor. Zunächst wurde die Mengenentwicklung in den internationalen Kontext eingeordnet. Empirisch wurden Veränderungen der Nachfrage und des Angebots von Krankenhausleistungen untersucht. Zudem wurden detaillierte Lösungsvorschläge im Bereich der Mengenentwicklung und der qualitätsorientierten Vergütung und Versorgungssteuerung erarbeitet. Auf der Angebotsseite zeigt das Gutachten, dass ein kausaler Zusammenhang im Sinne von „Der Preis macht die Menge“ bestätigt wurde. So betont das Gutachten beispielsweise auf Seite 12, 4. Absatz:
„Betrachtet man Veränderungen des Angebots von Krankenhäusern, so zeigt sich, dass Krankenhäuser ihre Fallzahlen kausal als Antwort auf Veränderungen der Deckungsbei-träge verändern.“
Es finden sich darüber hinaus zahlreiche Hinweise, dass angebotsseitige Faktoren bei der Mengenentwicklung eine wesentliche Rolle spielen.
Im Rahmen der empirischen Analyse wurde zudem der demografische Effekt auf die Mengenentwicklung differenziert untersucht. Es zeigt sich, dass die Alterung der Bevöl-kerung fallzahlsteigernd wirkt. Die altersspezifische Morbidität und Mortalität sinkt je-doch, was einen fallzahlsenkenden Effekt zur Folge hat. Insgesamt ergeben sich somit gegenläufige Effekte, die in Summe dazu führen, dass die Mengenausweitung nicht nachfrageseitig erklärt werden kann. Die Ergebnisse bereits vorliegender Studien (DRG-Begleitforschung 2013, RWI-Gutachten zur Mengenentwicklung 2012) werden damit bestätigt.
In der Gesamtsicht wird die Zielrichtung der Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur Krankenhausreform („14 Positionen für 2014“) bestätigt. Angesichts der Mengenent-wicklung ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes eine Reform der Preissteuerung im Krankenhausbereich überfällig.