Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern die Koordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator. Die Förderung soll die regionalen Akteurinnen und Akteure, wie Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte, ambulante (Kinder-)Hospizdienste, SAPV-Teams oder auch allgemeine kommunale oder kirchliche Angebote (z. B. der Seelsorge oder Trauerberatung), darin unterstützen, sich untereinander besser abzustimmen und ihre Aktivitäten zu koordinieren. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag geleistet, um die Versorgung und Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu verbessern.
Pro kreisfreier Stadt oder Landkreis kann ein Netzwerk mit bis zu 15.000 EUR gefördert werden kann. Die Förderung setzt voraus, dass die kreisfreie Stadt oder der Landkreis einen Förderbeitrag in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen leistet. Mit den Fördermitteln der Krankenkassen werden ausschließlich Personal- und Sachkosten für die Netzwerkkoordinatorin oder den Netzwerkkoordinator bezuschusst.
Die Grundsätze der Förderung hat der GKV-Spitzenverband gemäß § 39d Abs. 3 SGB V unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung entwickelt. Die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes ist am 01.04.2022 in Kraft getreten. Gemäß § 6 Absatz 1 der Förderrichtlinie erfolgt die Beantragung von Fördermitteln auf Landesebene bei den durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen benannten fördernden Stelle. Zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen wurde entsprechende fördernde Stellen in den jeweiligen Bundesländern vereinbart. Eine Übersicht der fördernden Stellen finden Sie unter Dokumente und Links.