Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Verwaltungsrat fünf Fachausschüsse, deren Aufgabenfelder sich an der Aufbauorganisation des GKV-Spitzenverbandes orientieren, eingerichtet: die Fachausschüsse Grundsatzfragen und Gesundheitspolitik, Organisation und Finanzen, Verträge und Versorgung sowie Prävention, Rehabilitation und Pflege sowie Digitalisierung, Innovation und Patientennutzen. Die Ausschüsse bereiten in Form einer Arbeitsteilung Beschlüsse des Verwaltungsrates sowie Themen, die im Plenum zu behandeln sind, fachlich vor.
Fachausschuss Grundsatzfragen und Gesundheitspolitik (FA-GG)
Der Fachausschuss Grundsatzfragen und Gesundheitspolitik unterstützt den Verwaltungsrat in gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzfragen, begleitet Gesetzgebungsverfahren und erarbeitet Konzepte und Positionen zu zentralen Themen der Gesetzgebung. Er befasst sich mit grundlegenden Fragen der Versorgungsentwicklung sowie der Haftung von Krankenkassen und den Rahmenbedingungen für den Wettbewerb. Auch die Themenkomplexe Telematik und Systemfragen der Informationstechnologie gehören in seinen Aufgabenbereich.
Fachausschuss Organisation und Finanzen (FA-OF)
Dem Fachausschuss Organisation und Finanzen obliegen insbesondere Aufgaben der inneren Angelegenheiten des GKV-Spitzenverbandes. Er bereitet Beschlüsse zur Satzung und zum sonstigen autonomen Recht, die Abnahme der Jahresrechnung sowie die Feststellung des Haushaltsplans durch den Verwaltungsrat vor. Er befasst sich laufend mit der finanziellen und personellen Entwicklung des GKV-Spitzenverbandes. Zudem berät der Ausschuss den Verwaltungsrat in Immobilienangelegenheiten. Darüber hinaus gehört zu seinen Aufgaben das Qualitäts- und Datenmanagement im GKV-Spitzenverband.
Fachausschuss Verträge und Versorgung (FA-VV)
Der Fachausschuss Verträge und Versorgung befasst sich mit Grundsatzfragen der Versorgungspolitik sowie der Vertragsgestaltung auf Bundesebene insbesondere im Hinblick auf Zieldefinitionen. In seine Aufgabengebiete gehören Themen der ambulanten und stationären Versorgung sowie Vergütung, der Arzneimittel, der Heil- und Hilfsmittel, des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Medizinischen Dienstes. Zudem berät der Fachausschuss Fragen der Qualitätssicherung in den Versorgungsbereichen und Rahmenbedingungen für die integrierte Versorgung.
Fachausschuss Prävention, Rehabilitation und Pflege (FA-PRP)
Der Fachausschuss Prävention, Rehabilitation und Pflege hat die Aufgabe, Grundsatzfragen zur Pflegeversicherung, zur Rehabilitation und Prävention und in diesen Bereichen grundlegende Fragen der Versorgung aufzuarbeiten. Darüber hinaus befasst sich der Ausschuss mit dem Themenfeld der Versicherten- und Patientenrechte sowie der Selbsthilfe und mit Rahmenbedingungen der integrierten Versorgung in seinen zu beratenden Schwerpunktgebieten.
Fachausschuss Digitalisierung, Innovation und Patientennutzen (FA-DIP)
Im Fachausschuss Digitalisierung, Innovation und Patientennutzen werden grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege beraten. Grundlage seiner Arbeit ist ein Monitoring der digitalen Evolution im Gesundheitswesen und in der Pflege. Der Fachausschuss befasst sich mit einer E-Health-Strategie für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflege. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer bedarfsorientierten gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Versicherten, Patienten, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unter Berücksichtigung künftiger technischer Möglichkeiten.