Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine Empfehlung zur Abrechnung telekonsiliarischer Leistungen von im Krankenhaus tätigen Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, vereinbart.