Arzneimittel-Festbeträge

Das Bild zeigt eine Mutter, die ihrem Sohn ein Medikament gibt.

Die vom GKV-Spitzenverband regelmäßig zu erstellende Übersicht über sämtliche im Markt befindlichen Festbetragsarzneimittel steht gemäß § 35 Abs. 8 SGB V auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte www.bfarm.de abruffähig zur Verfügung.

Aktuelle Beschlüsse zu Arzneimittel-Festbeträgen