In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert und haben Anspruch auf Leistungen, um ihre Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern.
Die GKV wird getragen von gesetzlichen Krankenkassen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig sind. Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.
Solidaritäts- und Sachleistungsprinzip
Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritäts- und das Sachleistungsprinzip. Das Solidaritätsprinzip gewährleistet, dass jeder Versicherte unabhängig von Einkommen bzw. Beitragshöhe und Krankheitsrisiken medizinisch-notwendige Leistungen aus der GKV erhält. Das Sachleistungsprinzip stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher.
Finanziert werden die Leistungen der GKV hauptsächlich durch Beiträge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Zum 1. Januar 2009 wurde der Gesundheitsfonds und ein einheitlicher Beitragssatz für alle Versicherten eingeführt.