Hilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Präqualifizierung
Die Leistungserbringer von Hilfsmitteln müssen zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt sein und die Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit erfüllen. Im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens können die Leistungserbringer ihre Eignung nachweisen.
Festbeträge
Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Versorgungsanspruch der Versicherten. Der GKV-Spitzenverband bestimmt Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden.
Richtlinien und Empfehlungen
Die Hilfsmittel-Richtlinien und alle Verlautbarungen und Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung finden Sie in diesem Bereich.