Das Hygieneförderprogramm wurde 2013 mit dem Beitragsschuldengesetz eingeführt und mehrfach verlängert – zuletzt durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) bis 2025. Seitdem wird es als „Infektiologieförderprogramm“ fortgeführt. Ziel ist die Stärkung der personellen Ausstattung im Bereich Infektiologie, insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Das geschätzte Fördervolumen für die Förderjahre 2013 bis 2020 beträgt insgesamt rund 467 Mio. Euro und ergibt sich aus zwei Förderpaketen.
Das Hygienesonderprogramm umfasst drei Förderarten:
- Förderart 1: Förderung anteiliger Personalkosten bei Neueinstellungen, interner Besetzung neu geschaffener Stellen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen (bis 2022)
- Förderart 2: Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (bis maximal 2025)
- Förderart 3: externe Beratungsleistungen (bis 2026)
Der größte Teil der Förderung läuft spätestens im Jahr 2025 aus. Die Fördertatbestände des Programms werden auf Grundlage der im Jahr 2025 abgerechneten Zuschläge in die Landesbasisfallwerte 2026 überführt. Damit wird die personelle Ausstattung im Bereich Hygiene und Infektiologie künftig strukturell und flächendeckend finanziert. Nur die Finanzierung externer Beratungsleistungen erfolgt weiterhin über krankenhausindividuelle Zuschläge bis Ende 2026.
Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich zum 30.06. über die Umsetzung dieses Programms zu berichten.
Der elfte Bericht konzentriert sich auf den Förderzeitraum 2020 bis 2024 und basiert auf den von Krankenkassen übermittelten Informationen aus den Budgetverhandlungen der Jahre 2020 bis 2024. Der Bericht enthält folgende Kernaussagen:
- Die Auswertungen im vorliegenden Bericht basieren teilweise auf einer weiterhin unvollständigen Datenbasis. Für die Jahre 2022 und 2023 liegen nur 85 % bzw. 72 % der Vereinbarungen vor. Für das Jahr 2024 fehlen zum Stichtag noch 59 % der Budgetabschlüsse. Hinzu kommt, dass die erforderlichen Testate der Wirtschaftsprüfer in der Regel mit bis zu zwei Jahren Verzögerung vorgelegt werden, was eine zeitnahe Bewertung der tatsächlichen Mittelverwendung erschwert.
- Trotz dieser Einschränkungen weist der Bericht bereits ein Fördervolumen von rund 1.052 Mio. Euro aus – mehr als das Doppelte des ursprünglich prognostizierten Gesamtvolumens von 467 Mio. Euro für das Förderprogramm. Die Versichertengemeinschaft trägt damit nach aktueller Datenlage 585 Mio.Euro mehr als ursprünglich vorgesehen.
- Im vorliegenden Bericht wird für die tatsächliche Umsetzung nur der Förderzeitraum 2020 bis 2023 gesondert betrachtet, da nur aktualisierte Datenmeldungen ab dem Jahr 2020 berücksichtigt werden und für das Jahr 2024 noch keine Testate der Wirtschaftsprüfer vorliegen. Für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden bislang nur 43 % der vereinbarten Fördermittel (ca. 174 Mio. Euro von rund 406 Mio. Euro) durch Wirtschaftsprüfertestate als zweckentsprechend verwendet bestätigt.
- Seit dem Start des Hygienesonderprogramms im Jahr 2013 zeigte sich nach einem zügigen Programmeinstieg eine stetig steigende Inanspruchnahme der Fördermittel bis 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 stabilisierte sich das Fördervolumen auf einem vergleichbaren Niveau. Die Rückgänge in den Jahren 2023 und 2024 können derzeit noch nicht abschließend bewertet werden.
- Die Nutzung variierte sowohl zwischen den Förderarten als auch regional zwischen den Bundesländern. Der Großteil der durch Wirtschaftsprüfertestate bestätigten Mittelverwendung entfällt auf die Förderung von Neueinstellungen, interner Besetzung und Aufstockung von Teilzeitstellen (91 % der nachgewiesenen Mittelverwendung in den Jahren 2020 bis 2023).
- Die Inanspruchnahme zeigt eine besondere Dynamik in den Pandemiejahren. In den Jahren 2020 und 2021 war ein erhöhter Bedarf an fachlicher Expertise zu verzeichnen. Die Nachfrage nach externen Beratungsleistungen, insbesondere durch Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, stieg deutlich an. Auch die Zahl testierter Neueinstellungen für Krankenhaushygieniker und Berufsgruppen im Bereich der Infektiologie nahm in diesen Jahren zu.
Die tatsächliche Mittelverwendung blieb trotz erheblicher finanzieller Ausweitung intransparent. Die Nachweisquote ist unzureichend, die regionale Verteilung unausgewogen, und die Wirkung auf die Versorgungsqualität bleibt unklar. Die politische Zielsetzung – eine nachhaltige Verbesserung der Hygienestrukturen – ist angesichts der Datenlage nur eingeschränkt überprüfbar. Es besteht die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Mittel ohne belastbare Wirkungskontrolle eingesetzt wurde.