Der Aufbau von Personalstellen für Hebammen sowie für Hebammen unterstützendes Personal in Krankenhäusern wird von der gesetzlichen Krankenversicherung über ein Hebammenstellen-Förderprogramm finanziert. Dieses wurde mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, für den Zeitraum von 2021 bis 2023 eingerichtet. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich beauftragt, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich bis zum 30.06. über die Umsetzung des Hebammenstellen-Förderprogrammes zu berichten. Dementsprechend wurde dem BMG zum 30.06.2023 der zweite Bericht zur Umsetzung vorgelegt, der auf Datenmeldungen der Krankenkassen an den GKV-Spitzenverband zum Vereinbarungsgeschehen in den Jahren 2021 und 2022 (Meldestand: 18.04.2023) beruht.
Der zweite Bericht gibt einen Überblick über die Zahl der Vollzeitkräfte gesondert für Hebammen und für das Hebammen unterstützende Fachpersonal, deren Einstellung oder – bei Teilzeitstellen – Aufstockung durch die Finanzierung im Rahmen des Förderprogramms in den Förderjahren 201 und 2022 vereinbart wurde:
- Für den zweiten Bericht liegen für das Jahr 2021 Budgetabschlüsse für nur 52 Prozent und für das Jahr 2022 Budgetabschlüsse für lediglich 27 Prozent der 648 Krankenhäuser vor, die im Jahr 2020 mindestens 100 geburtshilfliche Leistungen erbracht haben. Zudem fehlen für das Jahr 2022 Daten aus vier Bundesländern und für das Jahr 2021 aus zwei Bundesländern. Von diesen potenziell anspruchsberechtigten Kliniken haben im Einstiegsjahr 2021 78 Kliniken und im zweiten Förderjahr 2022 38 Krankenhäuser eine Vereinbarung zum Förderprogramm getroffen. Dies entspricht rund 23 Prozent bzw. 21 Prozent der potenziell anspruchsberechtigten Kliniken mit Budgetabschluss.
- Den Krankenhäusern wurden durch die gesetzlichen Krankenkassen in den ersten beiden Förderjahren rund 13,7 Millionen Euro (2021: 8,0 Millionen Euro, 2022: 5,7 Millionen Euro) in einem Umfang von insgesamt rund 239 Vollzeitstellen für Hebammen oder Hebammen unterstützendes Personal zur Verfügung gestellt (2021: rund 144, 2022: rund 95 Vollzeitstellen). Der Umfang der geförderten Personalstellen beläuft sich für Hebammen deutschlandweit in den ersten beiden Förderjahren auf rund 131 Vollkräfte und macht damit etwa 55 Prozent der bisher im Rahmen dieses Förderprogramms geförderten Vollkräfte aus.
- Hinsichtlich der Inanspruchnahme des Förderprogramms zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern; dies schränkt die Übertragbarkeit der ersten Ergebnisse auf das Bundesgebiet ein. Im Jahr 2021 entfällt mehr als die Hälfte der insgesamt vereinbarten Vollkräfte auf Krankenhäuser in Bayern, Bremen und Niedersachsen und im Jahr 2022 auf die Bundesländer Bayern und Bremen.
- Es ist auf die Vorläufigkeit der Auswertungen in diesem Bericht hinzuweisen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Vereinbarungen zum Förderprogramm für die Jahre 2021 und 2022 mit den weiteren Budgetabschlüssen retrospektiv noch verändern werden. Die entsprechenden Daten finden Eingang in den Folgebericht.
- Bisher kann ein Stellenaufbau im Umfang von 82 Vollkräften nachgewiesen werden, der zu 58 Prozent in der Berufsgruppe der Hebammen vollzogen worden ist. Es kann erst im Laufe des Förderzeitraums über weitere Testate der Jahresabschlussprüfer festgestellt werden, inwiefern die vereinbarten Mittel tatsächlich zweckentsprechend verwendet und der vereinbarte Stellenaufbau umgesetzt wurde.