Förderung des Personalaufbaus in der Geburtshilfe

Der Aufbau von Personalstellen für Hebammen sowie für Hebammen unterstützendes Personal in Krankenhäusern wird von der gesetzlichen Krankenversicherung über ein Hebammenstellen-Förderprogramm finanziert. Dieses wurde mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, für den Zeitraum von 2021 bis 2023 eingerichtet. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich beauftragt, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich bis zum 30.06. über die Umsetzung des Hebammenstellen-Förderprogrammes zu berichten. Dementsprechend wurde dem BMG zum 30.06.2022 der erste Bericht zur Umsetzung vorgelegt, der auf Datenmeldungen der Krankenkassen an den GKV-Spitzenverband zum Vereinbarungsgeschehen im Jahr 2021 (Meldestand: 13.04.2022) beruht.

Der erste Bericht gibt einen Überblick über die Zahl der Vollzeitkräfte gesondert für Hebammen und für das Hebammen unterstützende Fachpersonal, deren Einstellung oder – bei Teilzeitstellen – Aufstockung durch die Finanzierung im Rahmen des Förderprogramms im Förderjahr 2021 vereinbart wurde:

  • Für den ersten Bericht liegen Budgetabschlüsse für 21 Prozent der 648 potenziell anspruchsberechtigten Kliniken vor. Hiervon haben im Einstiegsjahr 2021 lediglich 25 Kliniken eine Vereinbarung zum Förderprogramm getroffen.
  • Den Krankenhäusern wurden durch die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Förderjahr rund 2,5 Millionen Euro in einem Umfang von insgesamt 43 Vollzeitstellen für Hebammen oder Hebammen unterstützendes Personal zur Verfügung gestellt.
  • Hinsichtlich der Inanspruchnahme des Förderprogramms zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern; dies schränkt die Übertragbarkeit der ersten Ergebnisse auf das Bundesgebiet ein.
  • Es ist auf die Vorläufigkeit der Auswertungen in diesem Bericht hinzuweisen, da die Budgetverhandlungen für das Jahr 2021 zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen größtenteils noch nicht abgeschlossen sind. Es ist davon auszugehen, dass sich die Vereinbarungen für das Jahr 2021 mit den weiteren Budgetabschlüssen retrospektiv noch verändern werden.
  • Inwiefern zusätzliches Personal in den teilnehmenden Krankenhäusern eingestellt wurde, kann in dem ersten Bericht noch nicht bewertet werden. Es bleibt abzuwarten, in welchem Maße entsprechende Informationen von Jahresabschlussprüfern über den Stellenaufbau in den teilnehmenden Krankenhäusern in den Folgejahren vorgelegt werden.

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