Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 (BGBl. I, 2754) hat in § 64e SGB V ein Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung sowohl bei seltenen als auch bei onkologischen Erkrankungen bestimmt.
Grundlage des Modellvorhabens ist die umfangreiche Genomsequenzierung im Rahmen eines strukturierten klinischen Behandlungsablaufs und die darauf aufbauende Datenzusammenführung von klinischen und genomischen Daten in einer Dateninfrastruktur, die eine Analyse der gewonnenen Daten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung erleichtert.
Das Modellvorhaben wird voraussichtlich im Januar 2024 beginnen und muss mindestens fünf Jahre laufen.
Das Modellvorhaben ist bundesweit einheitlich durchzuführen. Dafür ist gemäß § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V ein einheitlicher Vertrag über die Durchführung des Modellvorhabens abzuschließen. Ursprünglich war dieser Vertrag bis zum 01.01.2023 zu schließen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 07.11.2022 (BGBl. I, 1990) hat die Frist für den Vertragsabschluss auf den 01.01.2024 verschoben.
Leistungserbringer, die an dem Modellvorhaben Genomsequenzierung gemäß § 64e SGB V teilnehmen wollen, konnten erstmalig bis zum 31.01.2022 bei dem GKV-Spitzenverband einen Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben gemäß § 64e Absatz 4 Satz 1 SGB V stellen. Eine Teilnahme konnte für die Bereiche Seltene Erkrankungen und Onkologische Erkrankungen oder auch nur für einen der beiden Bereiche beantragt werden. Über eingereichte Teilnahmeanträge hat der GKV-Spitzenverband gemäß § 64e Absatz 4 Satz 2 SGB V entschieden. Derzeit laufen die Vertragsverhandlungen nach § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V mit den Leistungserbringern, deren Teilnahmeberechtigung an dem Modellvorhaben der GKV-Spitzenverband festgestellt hat.