Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 (BGBl. I, 2754) hat in § 64e SGB V ein Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung sowohl bei seltenen als auch bei onkologischen Erkrankungen bestimmt.
Grundlage des Modellvorhabens ist die umfangreiche Genomsequenzierung im Rahmen eines strukturierten klinischen Behandlungsablaufs und die darauf aufbauende Datenzusammenführung von klinischen und genomischen Daten in einer Dateninfrastruktur, die eine Analyse der gewonnenen Daten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung erleichtert.
Das Modellvorhaben ist bundesweit einheitlich durchzuführen und muss mindestens fünf Jahre laufen. Dafür ist gemäß § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V ein einheitlicher Vertrag über die Durchführung des Modellvorhabens abzuschließen. Ursprünglich war dieser Vertrag bis zum 01.01.2023 zu schließen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 07.11.2022 (BGBl. I, 1990) hat die Frist für den Vertragsabschluss auf den 01.01.2024 verschoben.
Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen sind gesetzlich vorgegebene Beteiligungsverfahren durchzuführen und schließlich ist der Vertrag durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu genehmigen. Daran schließen sich die erforderlichen vertraglichen und technischen Umsetzungsprozesse an. Das Modellvorhaben kann daher frühestens zum 2. Quartal 2024 beginnen (vorläufiger Stand der Planungen).
Derzeit laufen die Verhandlungen über den Vertrag nach § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V mit den Leistungserbringern, die bis 31.01.2022 einen Antrag auf Teilnahme gestellt hatten und deren Teilnahmeberechtigung an dem Modellvorhaben der GKV-Spitzenverband festgestellt hat. Bis zum Abschluss der Verhandlungen kann der GKV-Spitzenverband keine Auskünfte über den Stand der Verhandlungen oder mögliche vertragliche Regelungen geben.