Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlichen Handelns gehört zu den wesentlichen Aufgaben im ambulanten Versorgungsgeschehen. Im Sinne des Patienten geht es dabei nicht nur um die Sicherstellung einer fachlich-qualifizierten und wirtschaftlichen Versorgung, sondern auch um die Überprüfung und Bewertung der erbrachten Behandlungsqualität.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vereinbaren daher gemeinsam als Partner der Bundesmantelverträge Regelungen, um die Qualität des ärztlichen Arbeitsprozesses zu wahren oder zu erhöhen. Neben der Schaffung von strukturellen Voraussetzungen für eine hohe Qualität ärztlicher Leistungen werden Verfahren zur Überprüfung und Evaluation der Prozess- und Ergebnisqualität in der ambulanten Versorgung etabliert.