Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (nach § 125b SGB XI)

eine junge Pflegerin und eine ältere Frau zeigen einer Pflegebedürftigen etwas an einem Tablet

Allgemeine Informationen

Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde beim GKV-Spitzenverband ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet (§ 125b SGB XI). Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege stellt Informationen bereit, die Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte und andere Leistungserbringende, aber auch Pflegekassen, Pflegeberaterinnen und -berater sowie Pflegeverbände bei der Bewertung, Auswahl, Einführung und Nutzung digitaler Technologien in der Pflege unterstützen.

Eine Arzthelferin schaut in einen Monitor

TI-Ressourcenpool

Der TI-Ressourcenpool ist ein umfassendes digitales Informationsangebot zur Einbindung der Langzeitpflege in die Telematikinfrastruktur. Er ist in acht Kategorien unterteilt, die sowohl allgemeine thematische Hinweise und Erläuterungen enthalten als auch auf weiterführende externe Internetangebote verweisen oder die Möglichkeit zum direkten Download von Dateien bieten.

Pflegeperson sitzt am Tisch und recherchiert im Internet

Fördermöglichkeiten für Digitalisierung in der Langzeitpflege

Pflegeeinrichtungen, die planen eine Investition in digitale Technik zu tätigen, eine kostenpflichtige Beratung zu Digitalisierung in Anspruch zu nehmen oder ein Digitalisierungsprojekt umzusetzen wie z. B. ein Projekt zur Erprobung einer digitalen Innovation, stehen vielfältige Fördermöglichkeiten offen. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat Recherchen zur umfangreichen Fördermittellandschaft im Bereich Digitalisierung durchgeführt und die nachfolgenden Informationen zu geeigneten Angeboten für die Langzeitpflege zusammengestellt. Zunächst sind Fördermöglichkeiten auf Bundesebene abgebildet, die Abbildung der Landesebene folgt in Kürze.