Um den Erstattungsbetrag nach § 130b Abs. 1c SGB V zu erfragen, ist eine Anmeldung notwendig. Dazu bitten wir Sie, das Formular „Anmeldung Abfrageberechtigte für Auskunft zu vertraulichen Erstattungsbeträgen nach § 130b Abs. 1c SGB V“ auszufüllen.
Bei den oben genannten Anspruchsinhabern wird zwischen vertretungs- und abfrageberechtigten Personen unterschieden. Bitte prüfen Sie vorab, wer in Ihrer Institution nachweislich die gesetzlich vertretungsberechtigte Person ist, da wir nur Anmeldungen berücksichtigen können, die von dieser unterschrieben wurden.
Das Anmeldeformular ist für alle o.g. Gruppen identisch. Nur die Personen erhalten Auskünfte, die von vertretungsberechtigten Personen für die Abfrage angemeldet wurden. Die anspruchsberechtigte Institution ist verpflichtet, das Ausscheiden einer gemeldeten abfrageberechtigten Person über das Abmeldeformular mitzuteilen. Des Weiteren ist die nachfragende Institution dafür verantwortlich, dass der nach einer erfolgreichen Anmeldung übermittelte Erstattungsbetrag vertraulich behandelt wird.
Bitte nehmen Sie im Formular an der entsprechenden Stelle eine Einordnung in die für Sie zutreffende Gruppe der Anspruchsberechtigten vor. Pro Institution können zwei Personen als Abfrageberechtigte angemeldet werden. Sollten Sie mehr als zwei Personen für Ihre Institution anmelden wollen, setzen Sie sich bitte unter vEB@spectrumk.de mit uns in Verbindung.
Bitte geben Sie den vollständigen Namen der Personen, die Zugriff auf die Informationen zu den vertraulichen Erstattungsbeträgen erhalten sollen („Abfrageberechtigte“), die Adresse Ihrer Institution (relevant ist die Adresse, der gesetzlich vertretungsberechtigten Person) sowie eine institutionelle E-Mail-Adresse (persönliche E-Mail-Adresse innerhalb der Institution oder die Adresse eines Funktionspostfaches) an.
Bitte laden Sie das ausgefüllte Formular herunter, lassen es durch eine vertretungsberechtigte Person unterschreiben und ergänzen eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs bzw. des Impressums samt Quellenhinweis. Das unterschriebene Anmeldeformular samt Unterlagen kann elektronisch (falls qualifizierte elektronische Unterschrift durch Institution möglich) an vEB@spectrumk.de oder postalisch an spectrumK gesendet werden (Details siehe unten).
Nach erfolgreicher Prüfung der eingegangenen Unterlagen versenden wir aus Sicherheitsgründen ein Bestätigungsschreiben postalisch an die benannte vertretungsberechtigte Person Ihrer Institution. Wenn die gesetzlich vertretungsberechtigte Person innerhalb der im Bestätigungsschreiben genannten Frist keinen Widerspruch gegen die Anmeldung erhebt, ist die Anmeldung erfolgreich abgeschlossen. Die in der Anmeldung benannten abfrageberechtigten Personen erhalten an die im Formular angegebenen E-Mail-Adressen einen Freischaltlink. Darüber kann eine Registrierung in einem gesicherten Übertragungsportal bzw. für einen sicheren E-Mail-Austausch erfolgen.
Der Zugriff auf die nach § 130b Abs. 1c SGB V vertraulichen Erstattungsbeträge ist nicht für alle anspruchsberechtigten Institutionen uneingeschränkt möglich. Hier muss zwischen den o.g. Gruppen von Anspruchsinhabern unterschieden werden:
- Institutionen der Gruppe 1 und 3 haben vollumfänglichen Zugriff auf alle nach § 130b Abs. 1c SGB V bestimmten Erstattungsbeträge.
- Institutionen der Gruppe 2 haben Anspruch auf den zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Erstattungsbetrag des Arzneimittels, sofern dessen Erwerb nachgewiesen wurde.
- Institutionen der Gruppe 4 haben Anspruch auf den geltenden Erstattungsbetrag des Arzneimittels, sofern er einen Antrag auf Zulassung eines Generikums unter Bezugnahme auf die Unterlagen dieses Arzneimittels als Referenzarzneimittel gestellt hat. Die Auskunft wird frühestens zwölf Monate vor dem Wegfall des Unterlagenschutzes erteilt.