Die Einbindung der Langzeitpflege in die Telematikinfrastruktur (TI) erfordert Investitionen, z. B. in spezielle TI-Hardware und Authentifizierungskarten. Hier sind nützliche Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und zur Erstattung der damit verbundenen Kosten zu finden.
Allgemeine Informationen zur TI-Finanzierung beim GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband bietet umfassende Informationen zur Finanzierung der TI-Einbindung für die Langzeitpflege an.
- Themenseite mit umfangreichen Informationen zur TI auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes
- TI-Finanzierungsvereinbarung ab 01.07.2023 über das Verfahren für die Kostenerstattung im Zusammenhang mit der Einbindung der Pflege in die TI (PDF, 195 KB)
Informationen zum Antragsverfahren für die TI-Finanzierung beim GKV-Spitzenverband
Für die Beantragung der TI-Finanzierung bietet der GKV-Spitzenverband ein Portal sowie eine Anleitung zur Antragsstellung an.
- GKV-Antragsportal zur Antragsstellung für die Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit der Einbindung in die TI
- Anleitung der Antragsstellung im GKV-Antragsportal (PDF, 1,7 MB)
- Eigenerklärung für Leistungserbringer als Nachweis über den Anschluss an die TI (PDF, 62 KB)
Präsentation zur TI-Finanzierung des Landeskompetenzzentrums Pflege Digital Sachsen-Anhalt
Das Landeskompetenzzentrum Pflege Digital Sachsen-Anhalt hat die wichtigsten Informationen zur TI-Finanzierung für Pflegeeinrichtungen auch in einer kompakten Präsentation zusammengefasst.