Fördermöglichkeiten für Digitalisierung in der Langzeitpflege

Pflegeperson sitzt am Tisch und recherchiert im Internet

Pflegeeinrichtungen, die planen eine Investition in digitale Technik zu tätigen, eine kostenpflichtige Beratung zu Digitalisierung in Anspruch zu nehmen oder ein Digitalisierungsprojekt umzusetzen wie z. B. ein Projekt zur Erprobung einer digitalen Innovation, stehen vielfältige Fördermöglichkeiten offen.

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat Recherchen zur umfangreichen Fördermittellandschaft im Bereich Digitalisierung durchgeführt und die nachfolgenden Informationen zu geeigneten Angeboten für die Langzeitpflege zusammengestellt. Zunächst sind Fördermöglichkeiten auf Bundesebene abgebildet, die Abbildung der Landesebene folgt in Kürze.

Für eine gelingende Digitalisierung ist es von Vorteil, entsprechende Maßnahmen planvoll gemäß einer einrichtungsspezifischen Digitalisierungsstrategie umzusetzen. In einer Digitalisierungsstrategie wird abgebildet, welche Ziele mit der Digitalisierung verfolgt werden und welche Vorgehensweisen diesen Weg ebnen sollen. Fragen wie „Welche Ziele sollen in der Einrichtung mit der Digitalisierung erreicht werden? Für welche Maßnahmen werden finanzielle Mittel benötigt? werden im Rahmen der Digitalisierungsstrategie gestellt. Dadurch wird eine systematische Auseinandersetzung mit dem Thema Digitalisierung in der eigenen Einrichtung erreicht. Da die Digitalisierung im eigenen Unternehmen Strukturen und Prozesse verändert, sind damit Auswirkungen auf die Organisation Ihrer Einrichtung verbunden (Changemanagement). Eine Hilfestellung kann z. B. die Handlungshilfe „Digitale Transformation in Pflegeeinrichtungen“ bieten, die im Rahmen des Projekts „Digital Companion (DiCo)“ entwickelt wurde.

Kurzglossar zu wichtigen Begriffen

a) Zuschuss

Es handelt sich um eine finanzielle Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Voraussetzungen und Bedingungen zur Beantragung eines Zuschusses können von Förderinstitut zu Förderinstitut unterschiedlich sein. In der Regel müssen Vorhaben bestimmte Kriterien erfüllen, um für einen Zuschuss in Betracht gezogen zu werden. Das heißt: Zuschüsse gibt es nicht einfach so –das Geld muss für eine bestimmte Investition genutzt werden. Häufig setzt ein Zuschuss voraus, dass der Fördernehmer einen Eigenanteil leisten muss.

b) Darlehen/Kredit

Kredite oder Darlehen sind Geldleihen auf Zeit über eine bestimmte Summe und für eine bestimmte Investition. Es handelt sich um Geld, das zurückgezahlt werden muss. Dies erfolgt in der Regel in monatlichen Raten. Jede Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Die Begriffe Darlehen und Kredit sind bedeutungsgleich. Mit dem Vertragsabschluss zwischen Kreditnehmenden und -gebendem ist dieser gültig.

Folgend werden Beispiele für Maßnahmen zur Förderung aufgeführt. Welche Förderinhalte (z. B. Anschaffung spezifischer Technologien ) möglich sind, richtet sich nach den Förderbestimmungen der jeweiligen Fördermöglichkeit.

a) Beratungsförderung

Gefördert wird eine Beratung zur Digitalisierung für die Einrichtung. In der Beratung kann beispielsweise eine Digitalisierungsstrategie spezifisch für Ihre Pflegeeinrichtung erarbeitet oder der gezielte Einsatz digitaler Technologien geplant werden. Gefördert wird nicht die Anschaffung von digitalen Technologien für Ihre Einrichtung, sondern die Beratung zu geeigneten Technologien für Ihre Einrichtung.

b) Digitalisierungsförderung

Gefördert wird die Anschaffung von Technologien zur Digitalisierung Ihrer Einrichtung . Ein Beispiel dafür könnte die Einführung eines digitalen Pflegedokumentationssystems sein. Bestandteile dieser Fördermöglichkeit können auch eine Beratung zur Digitalisierung in Ihrer Einrichtung (siehe Beratungsförderung) sowie die Finanzierung von Personal oder Weiterbildung/Schulung Ihrer Beschäftigten sein . Spezifische Förderinhalte richten sich nach den Förderbestimmungen der jeweiligen Fördermöglichkeit.

c) Forschungsprojekte zur Digitalisierung

Eine Projektförderung umfasst die Vergabe finanzieller Mittel für die Erprobung einer innovativen Technologie oder Maßnahme mit Bezug zur Digitalisierung für einen bestimmten Zeitraum. Damit verbunden ist eine wissenschaftliche Fragestellung, z. B. welcher Nutzen sich durch die Einführung einer digitalen Technologie für die Pflegekräfte ergibt. Die Finanzierung wird entweder vollumfänglich durch die Förderung oder mit Aufstockung durch Eigenmittel gewährt.

Eine Einordnung Ihres Unternehmens hinsichtlich der Trägerschaft ist notwendig, um Ihnen die für Ihre Einrichtung passenden Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

a) Gemeinnützige Trägerschaft

Der Großteil von Pflegeeinrichtungen befindet sich in gemeinnütziger Trägerschaft. Es wird keine Gewinnabsicht verfolgt. Erwirtschaftete Überschüsse werden wieder reinvestiert. Zu den gemeinnützigen Trägern zählen Wohlfahrtsverbände, wie z. B. der Deutsche Caritasverband e. V., das Deutsche Rote Kreuz e. V. oder die Diakonie Deutschland.

b) Privatwirtschaftlich

Private Träger von Pflegeeinrichtungen entsprechen natürlichen Personen oder juristischen Personen des Privatrechts. Sie verfolgen im Gegensatz zu gemeinnützigen Trägern eine Gewinnabsicht. Beispiele für private Träger sind unter anderem Alloheim Senioren-Residenzen SE, Kursana GmbH oder die Korian Deutschland GmbH .

c) KMU

Die Abkürzung KMU umfasst Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Definiert werden KMU nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen. Darunter fallen Unternehmen mit weniger als < 249 Beschäftigten, und mit weniger als 50 Mio. Euro Umsatz/Jahr. Sowohl Pflegeeinrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft als auch privatwirtschaftliche Pflegeeinrichtungen können KMU sein.

Dokumente und Links