Forschung und Modellvorhaben

zwei Hände in Schutzkleidung halten ein Reagenzglas

Genomsequenzierung

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 (BGBl. I, 2754) hat in § 64e SGB V ein Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung sowohl bei seltenen als auch bei onkologischen Erkrankungen bestimmt.

Eine Patientin wird von einer Krankenschwester in ein MRT-Gerät geschoben.

Innovationsfonds

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden in den §§ 92a und b SGB V die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Innovationsfonds geschaffen. Ende 2016 wurden erstmals Projekte aus den Bereichen "Neue Versorgungsformen" und "Versorgungsforschung" ausgewählt, die eine Förderung erhalten. Der Innovationsfonds hat die Erwartungen weit übertroffen.

Forscherinnen in einem Labor sitzen vor Computern

Datentransparenz bei Gesundheitsdaten

Zukünftig sollen Gesundheitsdaten für die Forschung besser verfügbar sein. Dazu werden die den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten der gesundheitlichen Versorgung in einem Forschungsdatenzentrum (FDZ) bereitgestellt.

eine Ärztin und eine Schwester vor einem Laptop

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegefachpersonen

Ziel der Regelung des § 64d Sozialgesetzbuch V ist die modellhafte Erprobung der Wahrnehmung von bisher ärztlichen Tätigkeiten, die eine selbständige, das heißt eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde beinhalten, durch Pflegefachpersonen mit einer Zusatzqualifikation nach § 14 Pflegeberufegesetz. Dabei soll auch überprüft werden, ob und wie diese Möglichkeiten für eine gute und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung nutzbar gemacht werden können.

ein kleiner Junge hält sich die Ohren zu, sein Kopf ist gesenkt

Besondere Therapieeinrichtungen

Der GKV-Spitzenverband fördert seit 1. Januar 2017 mit insgesamt fünf Millionen Euro je Kalenderjahr Maßnahmen zur Prävention und Behandlung pädophiler Sexualstörungen im Rahmen von Modellvorhaben.

LIPLEG-Studie des G-BA

Die LIPLEG-Studie wird durch den G-BA finanziert, Basis ist die entsprechende Erprobungs-Richtlinie. Mit der Erprobungsstudie soll die Frage beantwortet werden, welchen Nutzen die Liposuktion bei Lipödem im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung – insbesondere unter Einsatz der komplexen physikalischen Entstauungstherapie (KPE) – hat.